Aufgrund des Geburtsjahrganges (Anhebung der Altersgrenze für die AR für Schwerbehinderte ab Jahrgang 1952) und dem fehlenden Vertrauensschutz (ATZ- Vereinbarung vor dem 01.01.2007) muss für die AR für Schwerbehinderte ein Abschlag von 2,1% beim Rentenbeginn 01.11.2016 in Kauf genommen werden. Voraussetzung sind die 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten und ein (zum Rentenbeginn) gültiger Schwerbehindertenausweis. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist möglich, siehe jedoch Hinweis im Beitrag von „Arbeitnehmer“.