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Experten-Antwort

Rente nach ATZ

von Carlo06.12.2012 | 13:20
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7 Antworten

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Die Person ist Okt. 53 geb., schwerbeh. 8 J. ATZ, Freistellungsende Okt. 2016. Bekommt mein Bruder auch noch Abschlag? Ich rede von diesen 7 mon. die der Jahrgang 53 länger arbeiten muß? Wenn ja? muß er diesen Abschlag hinnehmen? oder besser 7 mon. arbeitslos melden? Er bekam die ATZ in 2008 nur so vom Arbeitgeber unterschrieben. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund des Geburtsjahrganges (Anhebung der Altersgrenze für die AR für Schwerbehinderte ab Jahrgang 1952) und dem fehlenden Vertrauensschutz (ATZ- Vereinbarung vor dem 01.01.2007) muss für die AR für Schwerbehinderte ein Abschlag von 2,1% beim Rentenbeginn 01.11.2016 in Kauf genommen werden. Voraussetzung sind die 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten und ein (zum Rentenbeginn) gültiger Schwerbehindertenausweis. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist möglich, siehe jedoch Hinweis im Beitrag von „Arbeitnehmer“.

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6 Antworten

Arbeitnehmeram 06.12.2012 | 14:19
Ja der Abschlag von 2,1 % ist rechtens. Arbeitslos melden ist nicht wirklich eine Lösung. 1) wird Ihr Bruder eine 12 wöchige Sperrung durch die Arge hinnehmen müssen. 2) wird das Arbeitslosengeld nur vom ATZ - Gehalt ausschließlich der Aufstockung berechnet. gerechnet.
Carloam 06.12.2012 | 15:14
Danke Ihnen, nur kann ich nicht verstehen, der Arbeitgeber hätte doch damals diese 7 mon. in die ATZ berücksichtigen können. Je 3,5 mon. Arbeit, und Freistellung. Mein Bruder sagte mir er bekam die ATZ nur so unterschrieben. Ich habe mir sagen lassen gerade im öffentl. Dienst werden die Arbeiter noch schlechter behandelt. Viele haben nur ATZ bekommen wenn sie zum erstmöglichen Termin in Rente gehen. Oft bei vielen bis 10,8% Abschlag. Warum gibt man den kleinen Leuten keinen besseren Vertrag.
Arbeitnehmeram 06.12.2012 | 17:48
Zitat von Carlo anzeigen
Das ist nicht nur im öffentlichen Dienst so. Ihr Bruder ist ja auch 4 Jahre früher im Ruhestand und wegen 2,1 % Abschlag hier so einen Terz zu machen ist Jammern auf hohem Niveau.
Carloam 06.12.2012 | 18:58
Hallo Arbeitnehmer, es sollte ja kein jammern sein. Es ging ja nur um die Frage warum wird dadurch den Leuten die Rente gekürzt. Er ist 4 J. früher daheim ist ja schön da ihm alle Knochen schmerzen. Nur er hat ja auch 8 J. weniger Geld. Das niemand gezwungen wird ATZ zu unterschreiben ist sogar mir klar.
Arbeitnehmeram 06.12.2012 | 22:03
Das ist doch ganz einfach, wenn Er sieben Monate früher Rente bekommt hat Er ja auch sieben monate länger Rentezahlung erhalten. Nehmen wir an Er bekommt 1000 Euro Monatsrente, sind das insgesamt 7000 Euro mehr. mfg
Schadeam 07.12.2012 | 09:15
.....und letztendlich bleibt festzustellen, dass der ATZ Vertrag freiwillig unterschrieben wurde. Hat er sich damals erkundigt, so hat er genau das so gesagt bekommen und genau gewusst, dass er die 2,1% Abschlag haben würde. Er wusste auf was er sich einlässt und hat nach Abwägung aller Vor- und Nachteile einen Vertrag mit seinem Arbeitgeber geschlossen.....
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