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Experten-Antwort

Rente nach Reha.

von Geli06.03.2018 | 11:40
1096 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, seit April 2017 bin ich AU geschrieben ( Bandscheibenvorfälle BWS/HWS ). Krankenkasse hat mich Aufgefordert Reha Antrag zu stellen. Habe jetzt die Reha beendet mit dem Vermerk der Klinik weiterhin AU und 0-3 Stunden. Da die Krankenkasse schon recht forsch seit Beginn meiner Krankheit mit mir umgegangen ist, kann ich mir vorstellen, dass sie jetzt der Rentenversicherung eine Umwandlung empfehlen wird. Dieses Jahr im Dezember werde ich 63 und kann im März 2019 meinen normalen Rentenantrag stellen. Ich habe dann die Vorrausetzung erfüllt 63+6 Monate und kann dann ohne Abschläge in Rente gehen. Ich habe gelesen, dass bei bestimmten Voraussetzungen (Rente in naher Zukunft usw.) die Krankenkasse dieses so nicht machen können, da dem Versicherten dadurch ein Verlust entstehen würde. Stimmt dieses? Bei einer jetzigen EM Rente würde ich doch Abschläge bekomme. Würde die EM Rente dann nächstes Jahr im Juni automatisch in eine Altersrente umgewandelt? Würde ich auch dann die Abschläge mit rüber nehmen und könnte dann nicht eine Abschlagsfreie Rente beziehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Um die Rehabilitationsbereitschaft zu fördern, gilt der Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation in Anwendung des § 115 SGB VI als Antrag auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

2. Aufgrund Ihrer Schilderung ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt, weil Sie von der zuständigen Krankenkasse aufgefordert wurden einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen.

3. Der für das Rentenverfahren zuständige Träger ist an die Feststellung der Leistungsfähigkeit des Versicherten gebunden. D.h. liegt eine Erwerbsminderung des Versicherten vor, ist eine Rente wegen Erwerbsminderung zu leisten.

4. Die Rente wegen Erwerbsminderung ist auch unter Berücksichtigung der Rentenabschläge zu leisten. Anschließend wird die Rente wegen Erwerbsminderung in eine Regelaltersrente von Amts wegen umgewandelt, es sei denn, Sie bestimmen einen anderen Altersrentenbeginn.

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6 Antworten

Sahne im Kaffeeam 06.03.2018 | 11:44
Rente vor Reha ist der Grundsatz nach dem alles weitere entschieden wird.
Schadeam 06.03.2018 | 12:41
Der Krankenkasse steht es nicht zu der DRV die umwandlung zu empfehlen, das wird die Kasse auch nicht tun. Die DRV prüft eigenständig den Rehaschlußbericht und wandelt dann den Rehaantrag in einem Rentenantrag um, wenn man davon ausgeht, dass Sie erwerbsgemindert sind. Sind Sie das nicht wird die DRV den Antrag nicht umdeuten. Sie werden also abwarten müssen. Wenn es wirklich eine EM Rente gibt ist es tatsächlich so, dass die "Abschläge der EM Rente dann in die AR übernommen werden".
Fortitude oneam 06.03.2018 | 12:45
Hallo Geli, ja, in der Tat ist das so. Die Abschläge bleiben für immer. Und das Motto heißt: Reha vor Rente. Viel Glück und Erfolg. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Rentenschmiedam 06.03.2018 | 12:49
Hallo, wenn nach Abschluß einer Reha ein Restleistungsvermögen im Entlassungsbericht beschrieben wird, bei dem eine Erwerbsminderung im Raume stehen kann, wird der Vorgang von der Rehaabteilung automatisch zur Prüfung einer Umdeutung in einen Rentenantrag an die Rentensachbearbeitung weitergegeben. Kommt man dort zu dem Schluß dass tatsächlich ein Leistungsfall eingetreten ist, und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind zu diesem Zeitpunkt auch erfüllt, wird dem Versicherten dies schriftlich mitgeteilt und er zur Stellung eines formulargemäßen Rentenantrages aufgefordert womit er auch seine Zustimmung zur Umdeutung gibt. Will er keine Rente beziehen und stellt den formulargemäßen Antrag nicht, wird die Rente mangels Mitwirkung (§§60 ff. SGB I) abgelehnt. Damit ist das Verfahren für den RV-Träger abgeschlossen. Schwierig wird es aber dann, wenn das Dispositionsrecht von der Krankenkasse WIRKSAM (!) eingeschränkt worden ist, weil dann von dort auf die Stellung es Antrages bestanden wird, i.d.R. hat die Kasse ja bei Bewilligung einen Erstattungsanspruch für das schon gezahlte Krankengeld und weiteres muss sie auch u.U. nicht mehr leisten. Von daher habe ich noch nie erlebt, dass von dort wegen eines Rentenbeginns in einem Jahr auf diese Forderung verzichtet wird. Aber trotzdem Kopf hoch und alles Gute! Beste Grüsse
W*lfgangam 06.03.2018 | 20:23
Zitat von Rentenschmied anzeigenausblenden
Hallo Rentenschmied, ist Verhandlungsgeschick mit der eigenen KK, die Option dazu ist möglich. Eine höhere/spätere Rente generiert auch höhere KV/PV-Beiträge und könnte sofortige 'Verrechnungen' mit KG mittelfristig aufwiegen. Kommt alle 10 Jahre 1x vor, dass sich die KK darauf einlässt ...es sei denn, Sie überlassen dem KK-Vorstand im selben Golf-Club das entscheidende 18. Loch ;-) Gruß w.
Inconspectaam 06.03.2018 | 22:20
Hallo Geli, dass die Krankenkasse nicht auf die Rentenantragsstellung bestehen kann, stimmt nur bedingt. Die Krankenkasse muss nach Ermessen entscheiden und dabei die Auswirkungen für dich und die Interessen der Versichertengemeinschaft abwägen. So kann es passieren, das die Krankenkasse auf die Erwersminderungsrente verzichtet, wenn wie du schon sagst, die abschlagsfreie Rente zeitnah nach dem möglichen Beginn der Erwerbsminderungsrente beginnen würde. Bei dir ist es jedoch so, dass eine Erwerbsminderungsrente wahrscheinlich schon mit dem Monat beginnen könnte, in dem du den Antrag auf die Reha gestellt hast. Deine abschlagsfreie Rente würde erst mehr als ein Jahr später beginnen. Das ist ein langer Zeitraum. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird die Krankenkasse den späteren Rentenbeginn im März 2019 deshalb nicht akzeptieren. Was kannst du nun tun? Aufgrund der Reha prüft die Rentenversicherunng, ob die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind. Ist das der Fall, bekommst du dies schriftlich mitgeteilt. Bis dato musst du nichts weiter unternehmen. Sind die Rentenvoraussetzungen erfüllt, wird dein Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet und du wirst aufgefordert, die Rente formal zu beantragen. Der Umdeutung kannst du widersprechen, allerdings nur mit der Zustimmung deiner Krankenkase. Jetzt kannst du versuchen mit der Krankenkasse zu verhandeln. Wie oben schon erwähnt, hat dies aber nur wenig Aussicht auf Erfolg. Stellst du den Antrag nicht, obwohl die Krankenkasse darauf besteht, kann diese die das Krankengeld kürzen/verweigern. Zu deiner anderen Frage: ja, es stimmt leider, die Rentenabschläge aus der Erwerbsminderungsrente bleiben auch bei einer späteren Altersrente bestehen.
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