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Rente, Rente mit Abschlägen, Teilrente

von gkfilder25.09.2007 | 23:12
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Forumsteilnehmer, ich bin Jahrgang 12/54 und hätte nach heutiger Berechnung ohne zuküftige AL-Zeit 45 Jahre bis zum 65. lebensjahr eingezahlt. Ich würde aber eher früher in Rente gehen und die Planungen entsprechend modifizieren. Welche Möglichkeiten ergeben sich für mich, vorzeitig in Rente zu gehen? Abschläge, Teilrente etc. Ist die Rente mit 60 für meinen Jahrgang generell unmöglich? Mfg gkfilder

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein Altersrentenbezug wegen Vollendung des 60. Lebensjahres ist für Ihren Jahrgang nur dann möglich, wenn Schwerbehinderung vorliegt (und auch bereits am 01.01.2007 vorlag) und die Vertrauensschutzregelung aufgrund eines Altersteilzeit-Arbeitsvertrages greift, der jedoch vor dem 01.01.2007 abgeschlossen wurde. Sollten Sie zum Personenkreis der aus dem Bergbau entlassenen Arbeitnehmer gehören und Anpassungsgeld bezogen haben, gelten Besonderheiten.

Wenn Ihnen bereits eine Rentenauskunft vorliegt, in der im Allgemeinen alle Möglichkeiten individuell aufgezeigt sind, und Sie weiteren Informations- und Erörterungsbedarf haben oder mit den Informationen aus der Rentenauskunft nicht zurecht kommen, empfehlen wir Ihnen, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nach § 42 Abs. 1 SGB 6 kann der Versicherte bestimmen, ob er die von ihm beantragte Altersrente als Voll- oder als Teilrente in Anspruch nehmen will. Dieses Gestaltungsrecht gilt für alle Altersrenten.

Die Teilrente errechnet sich aus der dem Versicherten zustehenden Vollrente. Sie beträgt entweder 1/3 der Vollrente oder die Hälfte der Vollrente oder 2/3 der Vollrente (§ 42 Abs. 2 SGB 6).

Bei der Berechnung einer Teilrente ist von den für die Vollrente maßgebenden persönlichen Entgeltpunkten (§ 66 SGB 6) auszugehen.

Neben einer Altersrente kann hinzuverdient werden. Die Höhe des zulässigen Verdienstes neben einer vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrente in voller Höhe beträgt zurzeit 350 Euro. Der Hinzuverdienst neben einer Teilrente wird individuell berechnet.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Sie können eine Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 01.01.2018 erhalten (Monat nach Vollendung des 63. Lebensjahres).

Sie haben auch die Möglichkeit diese Rente als Teilrente in Anspruch zu nehmen. Altersrenten können in Abhängigkeit von der Höhe des Hinzuverdienstes als Vollrente oder als Teilrente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder Zwei Dritteln in Anspruch genommen werden. Auf die zu leistende Altersrente wird der Rentenabschlag (hier: 9,6 Rentenabschlag) berücksichtigt.

Ab dem 65. Lebensjahr kann die Rente dann als Vollrente geleistet werden. Für die Entgeltpunkte, für die bislang aufgrund der Teilrente noch keine Rentenleistung erfolgte, erhalten Sie nunmehr die vollen Entgeltpunkte. Für die Entgeltpunkte, die der Teilrentenzahlung zugrunde lagen, wird weiterhin der bisherige Rentenabschlag berücksichtigt.

Für die Beiträge, die während des Teilrentenbezuges entrichtet werden, sind Zuschläge an Engeltpunkten bei der anschließenden Vollrente zu ermitteln.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Wenn Sie am 03.09. diesen Jahres das 60. Lebensjahr vollenden, beginnt die ALtersrente für Frauen (bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen) am 01.10.2007 (Ablauf des Monats, zu dem die Voraussetzungen erfüllt sind). Der Antrag muss bis zum 31.12.2007 gestellt werden, ansonsten beginnt die Rente mit Beginn des Antragsmonats.

9 Antworten

bekissam 26.09.2007 | 06:41
Unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/ finden Sie rechts ein Link "Versicherungsunterlagen anfordern". Sie haben die Möglichkeit, per Internet eine Rentenauskunft anzufordern, in der alle Möglichkeiten individuell für Sie persönlich aufgeführt sind. Die Rentenauskunft informiert auch über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche. Der Versicherungsverlauf enthält eine Aufstellung über alle in Ihrem Konto gespeicherten Daten. Voraussetzung für eine richtige Rentenauskunft ist die vorherige vollständige Klärung des Versicherungsverlaufs unter Mitwirkung des Versicherten. Daher erhalten Sie zunächst nur einen Versicherungsverlauf mit beigefügten Vordrucken, falls das Versicherungskonto zuvor noch nicht vollständig geklärt worden ist.
Schadeam 26.09.2007 | 08:05
wenn keine Schwerbehinderung und keine Erwerbsminderung vorliegt, können Sie erst mit 63 in Altersrente gehen und hätten dann 9,6% Abschlag. Wenn Sie bis 65 arbeiten und bis dahin 45 Arbeitsjahre haben, hätten Sie mit 65 die abschlafsfreie Rente.
gkfilderam 26.09.2007 | 22:51
Vielen Dank erst mal für ihre ersten Aussagen. Wenn ich dass so lese, stelle ich fest, dass ich noch nicht richtig verstanden wurde! Es ist richtig, dass ich nicht im Bergbau beschäftigt bin und auch keine Altersteilzeit vereinbaren konnte. Das habe ich mittlerweile verstanden. Ausserdem bin ich nicht schwerbehindert. Nun zu den einzelnen Stellungnahmen: @bekiss Mein Versicherungsverlauf ist vollständig geklärt und liegt mir vor. [Stand 27.03.2007] Daraus berechnet sich ein erworbener Rentenwert von 958.-€ (Erwerbsminderung); 857.-€ (Altersrente 65 Jahre nach heutigem Stand ohne weitere Einzahlung); Hochrechnung 1.354.-€ bei weiterem Verlauf. Unter „G Vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte“ steht: ...Wartezeit erfüllt, frühester Rentenbegin ist 01.12.2016; Minderung 10,8%. Von welchem Betrag muss ich hier ausgehen? 1354.- €? @Experte Eine Beratung in Zukunft ist sicher wünschenswert; hatte dieses Jahr schon einen Termin wegen bestimmter Anrechnungszeiten: ist geklärt worden. Über die Möglichkeiten der Teilrente hätte ich von ihnen noch einige detailierte Stellungnahmen erhofft. @Schade Die 9,6% erschliessen sich mir nicht. Könnten sie das nochmals darstellen? Mfg GKfilder
Schadeam 27.09.2007 | 11:46
in Ihrer Rentenauskunft vom 27.03.2007 sind wohl die "Spargesetze vom Frühjahr" noch nicht eingearbeitet (Rente mit 67 und so...) Fordern Sie doch nochmals eine Berechnung an, dann werden Sie meine Zahlen bestätigt finden. Anm. zu 9,6 %: für den Jahrgang 54 wird die Regelaltersgrenze um 8 Monate nach hinten geschoben, wer mit 63 in Rente geht, geht 32 Monate vor dem "regulären Termin (65+8) in Rente und hat somit 32 x 0,3% Abschlag. Die alte Möglichkeit die AR für langjährig Versicherte mit 62 zu bekommen, gibt es nicht mehr!
gkfilderam 27.09.2007 | 13:32
Hallo Schade, vielen Dank. Ihre Berechnungen könnten passen. Wenn ich mit 65J die 45 Jahre voll hätte, gilt dann 65-2 -> 24x0,3=7,2%? Als Berechnungsgrundlage dienen dann die, wie vom Experten erklärt, bis dahin erworbenen Punkte, also kann ich von meinen 1354€ die Abschläge vornehmen.
gkfilderam 27.09.2007 | 17:15
Hallo Experte, wenn ich ihren Aussagen richtig folge, kann ich in meinem Fall also ab 63 Rente oder Teilrente bekommen. Kann ich das ab 65 wieder in eine Vollrente umwandeln? Und als Berechnungsgrundlage dienen hier die einmal erworbenen Punkte, die ich bis 63 Jahren ansammle? Können durch Hinzuverdienen noch E-Punkte erworben werden? Vielen Dank!
Schadeam 28.09.2007 | 09:30
nein, die 45 Jahre beziehen sich nur auf die Rente mit 65 und wirken sich abschlagsmäßig nur aus, wenn Sie tatsächlich erst mit 65 in Rente gehen. Wenn Sie vorher in Rente gehen wollen, beziehen sich die Abschläge auf das hiausgeschobene Datum, bei Ihnen 65+8 (Jahrgang 54).
Kurtam 02.10.2007 | 09:52
01.10.2009
Roswithaam 02.10.2007 | 09:37
Ich werde am 03.09.2009 60 Jahre und will die Altersrente für Frauenn beantragen. Ist mein Rentenbeginn am 1.9. oder 1.10.2009?
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