Ein Altersrentenbezug wegen Vollendung des 60. Lebensjahres ist für Ihren Jahrgang nur dann möglich, wenn Schwerbehinderung vorliegt (und auch bereits am 01.01.2007 vorlag) und die Vertrauensschutzregelung aufgrund eines Altersteilzeit-Arbeitsvertrages greift, der jedoch vor dem 01.01.2007 abgeschlossen wurde. Sollten Sie zum Personenkreis der aus dem Bergbau entlassenen Arbeitnehmer gehören und Anpassungsgeld bezogen haben, gelten Besonderheiten.
Wenn Ihnen bereits eine Rentenauskunft vorliegt, in der im Allgemeinen alle Möglichkeiten individuell aufgezeigt sind, und Sie weiteren Informations- und Erörterungsbedarf haben oder mit den Informationen aus der Rentenauskunft nicht zurecht kommen, empfehlen wir Ihnen, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.
Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.