ich wurde vor kurzem durch einen Beitrag im ZDF aufgeschreckt.
Werden jetzt Einkünfte aus Verpachtung und/oder Vermietung auf vorgezogene Renten wegen z.B. Altersteilzeit angerechnet? Wenn ja, in welcher Höhe und was ist die gestzliche Grundlage?
10.03.2008, 15:11
von
Knut Rassmussen
Nein.
10.03.2008, 15:19
von
Rosanna
Nein, nur auf Hinterbliebenenrenten nach neuem Recht.
17.03.2008, 12:13
Experten-Antwort
Hallo mare, erst einmal Entschuldigung für die späte Antwort. Ihr Beitrag ging irgendwie beinahe unter. Aber Rosanna hat bereits die Antwort geliefert. Nur bei Hinterbliebenenrenten nach neuem Recht werden diese Einkünfte angerechnet.