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Experten-Antwort

Rente unter 35 Berufsjahren

von Renate09.12.2019 | 07:46
190 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, laut Rentenbescheid könnte ich erst im Jahr 2025 in Rente gehen. Bisher habe ich die 35 Berufsjahre noch nicht voll. Da ich es aber an der Arbeit einfach nicht mehr schaffe, möchte ich schon nächstes Jahr in Rente. Leider finde ich dazu wenig Informationen. Kann ich auch vor den 35 Berufsjahren in Rente gehen? Können diese durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden? Vielen lieben Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Renate,

ich rate Ihnen, sich bei einer persönlichen Beratung informieren zu lassen.

Bei der Wartezeit von 35 Jahren, die man benötigt um vorzeitig die Rente beanspruchen zu können, zählen nämlich nicht nur die angesprochenen „Berufsjahre“.

Freiwillige Zahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zwar möglich, es bleibt jedoch zu klären, ob diese in Ihrem Fall nötig sind und Sinn machen.

Auch gibt es die Möglichkeit einer „Sonderzahlung“, zum Ausgleich von Rentenabschlägen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn bis zum beabsichtigten Rentenbeginn einer vorzeitigen Altersrente die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt werden kann.

Möglicherweise gibt es auch noch andere Alternativen, die für Sie in Frage kommen. Daher ist eine persönliche Beratung sehr ratsam.

Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie über folgenden Link suchen. Hier kann auch direkt ein Termin gebucht werden:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

PeterTam 09.12.2019 | 08:27
Soviel ich weiss, braucht man die 35 Beitragsjahre, um mit 63 Jahre plus Ablschläge gehen zu können. Natürlich kann man die fehlende Zeit (35 Beitragsjahre) mit den Mindestbeiträgen ausgleichen. Entweder monatlich oder am Ende des Jahres für das vergangene Jahr. Ansonsten bleibt nur die Regelaltergrenze.
???am 09.12.2019 | 14:34
Nach Ihrer Schilderung wird es wohl mit einer Altersrente im nächsten Jahr nichts. Alternativ gäbe es da noch die Erwerbsminderungsrente. Ob Sie die Voraussetzung dafür erfüllen, lässt sich aber nur durch einen entsprechenden Antrag feststellen.
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