Hallo Renate,
ich rate Ihnen, sich bei einer persönlichen Beratung informieren zu lassen.
Bei der Wartezeit von 35 Jahren, die man benötigt um vorzeitig die Rente beanspruchen zu können, zählen nämlich nicht nur die angesprochenen „Berufsjahre“.
Freiwillige Zahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zwar möglich, es bleibt jedoch zu klären, ob diese in Ihrem Fall nötig sind und Sinn machen.
Auch gibt es die Möglichkeit einer „Sonderzahlung“, zum Ausgleich von Rentenabschlägen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn bis zum beabsichtigten Rentenbeginn einer vorzeitigen Altersrente die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt werden kann.
Möglicherweise gibt es auch noch andere Alternativen, die für Sie in Frage kommen. Daher ist eine persönliche Beratung sehr ratsam.
Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie über folgenden Link suchen. Hier kann auch direkt ein Termin gebucht werden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html