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Experten-Antwort

Rente- Wechsel der Steuerklasse

von Anna F.28.01.2017 | 09:13
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, eine Frage die mehr das Thema Steuer betrifft. Mein Mann ist ab Jan. 17 in Altersrente, ich arbeite noch 6 Jahre. Bin jetzt ab Jan. in Steuerklasse 3, vorher 5 . arbeite jetzt nur noch 20 Std. Woche vorher 24 Std Woche. Habe dadurch weniger Brutto aber durch keine Lohnsteuer usw. das gleiche Netto wie vorher. Wie das bei der Einkommenssteuer-Berechnung ausgeht müssen wir abwarten. Kann man sagen das wir unter dem Strich zusammen mehr Netto haben durch die Rente? Sollten Steuer anfallen dann ist es ja besser das ich weniger arbeite und weniger Brutto habe, kann man das so sehen? Mein Mann liegt ca. 200 Euro über dem Durchschnitts-Rentner und kleine Betriebsrente, sonst keine Einnahmen. Danke sollte mir darauf jemand antworten

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie schon mehrfach von uns bekundet: Bitte haben Sie Verständnis, das wir uns zu Fragen zum Thema Steuerrecht nicht äußern.

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30 Antworten

Zebriam 28.01.2017 | 09:41
Moin Bei uns ist es ähnlich. Die Steuer wird im nächsten Jahr fest gesetzt. Bei Kl. Frau 3/ Mann 5 vermutlich Nachzahlung-bei 4/4 vermutlich keine oder kaum Nachzahlung. Wenn Rente wesentlich höher als Ihr Verdienst dann auch Kl. 5/3 möglich, wenn es keine Überraschung beim Steuerbescheid geben soll.Bei den Renten wird zunächst(monatlich keine Steuer abgezogen. Beispiel: Frau Jahresverdienst 18000€ - Mann zu versteuernde Jahresrente 12000€ = 30000€ zu versteuerndes Einkommen (abzüglich evtl. steuermindernde Ausgaben) nach Splittingtabelle. Wenn Sie mit dem Einkommen auskommen, bedeutet weniger arbeiten=weniger Steuern. Wir haben Kl. 3/5 und stellen uns auf eine Nachzahlung ein.
Anna F.am 28.01.2017 | 10:02
Danke, so in etwa wird es werden, vielleicht kleiner Vorteil durch die Schwerbeh. meines Mannes.
Konrad Schießlam 28.01.2017 | 12:58
Die Angaben 14%, 16% sind nicht ziel führend.Nennen Sie doch den monatlichen Bruttoverdienst und die monatliche Bruttorente, vielleicht noch bei welcher Krankenkasse beide versichert sind. Feststeht, von der Bruttojahresrente sind 74% steuerpflichtig. Steuermindernd sind auch die Beiträge zur Kranken/Pflegeversicherung, vermutlich wie schon bisher 570 absetzbar für 50% anerkannte Behinderung. Cent genau, kann ich Ihnen die Jahressteuer für 2017 nennen. MfG.
Konrad Schießlam 28.01.2017 | 13:49
Nach gesundem Menschenverstand kann ich ja wohl dies nach dem Stande Januar 2017 hoch- gerechnet gemeint haben. Habe ja auch absichtlich die Frage nach der Höhe der Betriebsrente nicht gestellt, vermutlich die Steuer nicht nachgelagert, maßgebend auch das Alter des Rentenbeginns. Kann ja nicht schaden, wenn andere Leser dies zur Kenntnis nehmen. Ich kritisiere Ihre Einlassung nicht " schätze die Nachzahlung auf ca. 1000 Euro" obwohl die Brutto- beträge nicht genannt waren. MfG.
Zebriam 28.01.2017 | 15:11
Dann ist ja alles gut. Die Eingangsfrage war wie sich die Steuerklassenkombination 3/5, 4/4 oder 5/3 auswirkt. Das muss jeder für sich entscheiden. Bei hohen Nachzahlungen wird das Finanzamt schon eine Vorauszahlung für das Folgejahr festsetzen. Ich zahle z.B. bei Strom oder Betriebskosten lieber etwas mehr voraus und habe evtl. ein Guthaben. Beim Finanzamt lieber warten und erst zahlen wenn fällig. Meine Schätzung beruht auf meine eigene Erfahrung. Ich ca. 23 Wochenstunden und GDB 60. Ehemann EU-Rente + Betriebsrente.
Anna F.am 28.01.2017 | 17:05
Also ich habe jetzt im Jan. 17 1050 Euro Brutto, habe in Klasse 3 keine Lohnsteuer usw. mehr. Mein Mann 1500 Euro Bruttorente, und 400 Euro Brutto Betriebsrente. Er ist 53 geb. ging ab 1.1.17 mit 63 J. u 2 Monate in Rente nach mehr als 48 Beitragsj. Einkünfte haben wir sonst keine. Sollte jemand das hochrechnen können betr. Steuern bitte nochmal melden. Danke schönes Wochenende
Rentensputnikam 28.01.2017 | 18:23
Sehr geehrte Anna F. Wie Sie schon am Anfang selbst bemerkten, handelt es sich um eine steuerrechtliche Frage, die Ihnen korrekt und rechtssicher nur von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beantwortet werden können. Wie Sie an den Antworten merken, handelt es ich hier um ein Rentenforum, in dem sich Experten für Renten- und nicht für Steuerecht tummeln. Natürlich können Sie sich auch auf die Antworten der selbsternannten Steuerexperten verlassen, aber das birgt immer ein gewisses Risiko. Im Übrigen sollen Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung nur ganz allgemeine Auskünfte zum Steuerecht, nicht bezogen auf den Individualfall geben. Ein Steuerberater kann und wir Ihnen auch nicht die Höhe Ihrer Rente berechnen. MfG
Anna F.am 28.01.2017 | 20:16
Danke Herr Schießl, sollte ihre Rechnung hinkommen, haben wir unter dem Strich doch etwas mehr Netto im Jahr da der Ehemann in Rente ist.
Konrad Schießlam 28.01.2017 | 19:35
Sputnik sind sicher für Wissenschaft brauchbare Dinge, ab er nicht unbedingt für Steuerfragen. Zum Thema: Für die gesetzliche Rente brauchte es noch nie eine Steuerkarte, also auch keine Steuerklasse. Im genannten Fall empfiehlt sich einwandfrei für den Arbeitsverdienst die Klasse 3 und für die Betriebsrente die Klasse 5, komme zu folgenden Ergebnis: 1050 Brutto x 12 12600 Arbeitsverdienst bei 9,675% Euro 1219,05 Kr.Pfl.V. 1500 Bruttorente x 12 18000 mit Verwirrung von 74% zu verst.Euro 13320 18000-1971.00 Abz. 0400 Betriebsrente x 12 4800 Ertragsanteilbest.20% zu verst.Euro 960 15,70% Abzüge aus 4800 . 12600.00 Arbeitseink. 13300,00 ges.Rente-steuerpflichtig 00960,00 Betriebsrente steuerpflichtig ----------- 26880,00 minus 01219,05 Abzüge 01971,00 Abzüge 00876,00 Abzüge unterschiedlich für Kranken und Pflegeversicherung 01000,-- Pendlerpauschale 00570,00 Behinderten Pauschale 00102,-- Werbungskosten Rente ----------- 21141,95 zu verst. Einkommen und 550,-- Gesamtsteuer Aber, 402,96 Steuer nach Steuerklasse 5 bei der Betriebsrente bereits einbehalten, komme ich auf 147,04 Nachzahlung nach der Steuererklärung. Somit sind alle-vorausgesetzt meine Be- rechnung stimmt-, Märchen von gestern. MfG.
Konrad Schießlam 28.01.2017 | 19:35
Sputnik sind sicher für Wissenschaft brauchbare Dinge, ab er nicht unbedingt für Steuerfragen. Zum Thema: Für die gesetzliche Rente brauchte es noch nie eine Steuerkarte, also auch keine Steuerklasse. Im genannten Fall empfiehlt sich einwandfrei für den Arbeitsverdienst die Klasse 3 und für die Betriebsrente die Klasse 5, komme zu folgenden Ergebnis: 1050 Brutto x 12 12600 Arbeitsverdienst bei 9,675% Euro 1219,05 Kr.Pfl.V. 1500 Bruttorente x 12 18000 mit Verwirrung von 74% zu verst.Euro 13320 18000-1971.00 Abz. 0400 Betriebsrente x 12 4800 Ertragsanteilbest.20% zu verst.Euro 960 15,70% Abzüge aus 4800 . 12600.00 Arbeitseink. 13300,00 ges.Rente-steuerpflichtig 00960,00 Betriebsrente steuerpflichtig ----------- 26880,00 minus 01219,05 Abzüge 01971,00 Abzüge 00876,00 Abzüge unterschiedlich für Kranken und Pflegeversicherung 01000,-- Pendlerpauschale 00570,00 Behinderten Pauschale 00102,-- Werbungskosten Rente ----------- 21141,95 zu verst. Einkommen und 550,-- Gesamtsteuer Aber, 402,96 Steuer nach Steuerklasse 5 bei der Betriebsrente bereits einbehalten, komme ich auf 147,04 Nachzahlung nach der Steuererklärung. Somit sind alle-vorausgesetzt meine Be- rechnung stimmt-, Märchen von gestern. MfG.
Konrad Schießlam 29.01.2017 | 06:52
Glaube schon, dass meine Berechnung hinkommt. auch wenn andere einen gesünderen Menschen- verstand haben.Bin auch kein Selbsternannter Steuerexperte. Verstehe auch nicht warum die Wochen Arbeitsstunden genannt werden. Übrigends, konnte nicht ersehen bei welcher Krankenkasse Sie sind, habe mal 8,40% angenommen, zahle als DAK Mitglied sogar 8,80%, schade dass der Einheitssatz aufgehoben wurde. Habe für die Heuschrecken auch einen kleinen Rechenfehler eingebaut, bin gespannt , wer dies spannt? MfG.
Konrad Schießlam 29.01.2017 | 10:09
Entschuldigung, wo Sie recht haben, haben Sie recht. Von 400 monatlich 20% ergibt 80 steuerpflichtig, aber kein Steueranfall, da bei Klasse V bis 106 monatlich keine Steuer anfällt. Anderseits beweist Ihr Einwand, dass "von Kritiker" der nicht mal das Wort Quatsch schreiben kann, eines besseren belehrt wird, zumindest Einer hat meinen Quatsch gelesen.. Es bleibt also bei der Zahlung nach Einkommensteuererklärung von 550 Euro ,wenn sich die Beträge Januar 2017 nicht mehr verändern. MfG.
Kritikeram 29.01.2017 | 09:08
"Habe für die Heuschrecken auch einen kleinen Rechenfehler eingebaut, bin gespannt , wer dies spannt?" Sehr geehrter Herr Schießl, Sie glauben doch nicht im Ernst, daß sich irgendjemand Ihren Q---- überhaupt durchliest geschweige denn auf Richtigkeit überprüft ??
hurzam 29.01.2017 | 10:35
...ziehen wir AB. sollte es heißen. Und statt "Pendlerpausche" nennen wir es "Werbungskostenpauschale".
hurzam 29.01.2017 | 10:30
Also ziehen wir noch mal "haushaltsnahe Dienstleitungen" (die eigentlich jeder hat). Evtl. auch GdB höher als 50 ? Dann rund 400,- € Steuer Nachzahlung. (unverbindlicher Überschlag)
Herz1952am 30.01.2017 | 11:12
Der Weißbier-Conny wieder :-)
Weißbier-Connyam 30.01.2017 | 11:23
Danke fürs Wiedererkennen.
Konrad Schießlam 30.01.2017 | 11:52
Das ist auch gut so. MfG.
Konrad Schießlam 30.01.2017 | 12:24
Ich bin in diesem Forum anscheinend der einzige, der sich mit konkreten Zahlen auskennt. Hier noch eine weitere Berechnung: Die sich ergebenden Entgeltpunkte mal den jeweils jährlich errechneten Rentenwert-basierend auf den Durchschnittsverdienst eines Jahres aller Beschäftigten Arbeitnehmer ohne die Beamten ergeben den Rentenwert Für das Jahr 2017 sind dies vorläufig 37163 Brutto und an Rente 29,21 halbjährlich mal 45 7886,70 und 30,45 halbjährlich mal 45 Jahre 8221,50 Gesamt: 16108,20 Jahres Bruttorente in 45 Jahren mal 30,45 1370,25 als Eckrentner. Nachdem die DDR Verdienste wesentlich geringer waren und sind wurde die sogenannte fiktive Hochwertung der Verdienste eingeführt, vor allem, um weiteres ausbluten der Menschen in den Westen zu verhindern. Ein Durchschnittsverdienst in Ost von 33148 x 1,1193 Hochwertung wird mit 37103 verrechnet und 1 Entgeltpunkt mit 28,66 Rentenwert Ost ( West 30,45) vergütet 2) Mit Sicherheit haben die Ostdeutschen-Bemessungsgrenze war 7200 im Jahr- ebenfalls Bei- träge bezahlt, wie schon anders wo bemerkt, bei einer beruflichen Aushilfstätigkeit in Chemnitz wurden mir als Sicherheit für eine Kfz-Finanzierung die eingezahlten Beiträge angeboten, was natürlich nicht zulässig war. Auch in Ost galt, je mehr Verdienst mit Hochwertung und je mehr Beitragsjahre desto höher die Rente des Einzelnen. Natürlich wurden diese Beiträge in die Ostdeutschen Rentenkassen ein- bezahlt, die wohnten ja nicht bei uns und hatten auch ein anderes Währungssystem. Wie bei uns im Westen reichten die eingehenden Beiträge, die sofort wieder an Renten an die Rentner ausbezahlt wurden nicht aus, es konnte schon deshalb die Rentenkasse nicht für den Bundeshaushalt missbraucht werden. Der Bund hat hier mit jährlichen Bundeszuschuss, also um- gekehrt wie allgemein behauptet wird zu geschossen, ja es gab auch Zeiten da wurde die Mineralölsteuer in die Rentenkasse eingespeist. 4) Es ist richtig, je nach Einkommen unterschiedlich waren die Beiträge, somit auch die Renten- höhe der verschiedenen Bundesländer oder Städte. 5) Natürlich gab es auch drüben solche Scherze wie" Intelligenzrente "etc., sicher aber nur für Wenige Rentner. Es sei festgestellt, durch die Angleichung werden viele Geringverdiener weniger Rente erhalten als derzeit durch die fiktive Hochrechnung der Verdienste. Durch die Ankündigung von Nahles, die Angleichung wird über 15 Milliarden Kosten verursachen ist Behauptung von Ihnen und anderes Miesmachern widerlegt, sonst könnten ja nicht 15 Milliarden notwendig werden, "Wer es glaubt wird selig, wer es nicht glaubt erhält von mir Unterlagen meiner Rentenbiografie zugesandt, dies ist auf Wunsch auch an eine neutrale Stelle möglich, damit der Personen Schutz gewährleistet ist. Für 48 Beitragsjahre bekomme ich Rente für 65.8232 Entgeltpunkte und derzeit monatlich 2004,32 Bruttorente, Netto 1775.84. Habe bis 31.8.1996 Euro 69318 Hälftebeitrag in die Rentenkasse bezahlt und seit 1.9.1996 bis 31.8.2016 416.683,80 Euro Bruttorente und 376.987,06 Nettorente erhalten. Unverständlich warum Nahles nicht einsieht, der Aufwand für die Angleichung gehört zL.der Rentenkasse bezahlt, es geht ja um Rente. MfG.
Konrad Schießlam 30.01.2017 | 13:07
Der heutige Eintrag um 12 :24 wurde nicht von mir geschrieben, zu dieser Zeit verzehrte ich einen Hähnchen Schenkel. Bin jedoch sicher, da hat jemand meinen früheren Artikel rein geschmuggelt . Allerdings, der Eingangssatz kann nicht von mir sein, bin doch kein Erhabener, dieser lautet: "Ich bin in diesem Forum anscheinend der einzige, der sich mit konkreten Zahlen auskennt" Trotzdem, MfG.
Konrad Schießlam 30.01.2017 | 13:37
Halte es für übertrieben, dass ich ein kluger Mensch bin. Richtig aber ist, derzeit werden für 37103 1 Entgeltpunkt verrechnet mit 30,45 Rentenwert. Bei 27000 Bruttoverdienst sind dies nur 30,45 : 37103 mal 27000 22,16 Rentenwert. Nur noch der Hinweis, die Entgeltpunkte sind dynamisch, es könnten ja in 15 Jahren Zur Verdeutlichung: Für meine 48 Jahre Beitragszahlung bekam ich 1996 65.8232 Entgeltpunkte, für 1 Entgeltpunkt 23,86 Rentenwert und es galten 26.429 Durchschnittsverdienst, natürlich war mein Verdienst höher als 26429. Die Bruttorente damals ( 23,86 mal 65.8232 EP.) 1570,54 monatliche Bruttorente. Seit 1.7.2016 30,45 Rentenwert x 65.8232 2004,32 monatliche Bruttorente. Hoffe dies ist verständlich, vergessen Sie nicht, schon öfters wurde ich aufgefordert, von meinen Halbwissen bei Rente und Steuer die Finger zu lassen. MfG.
Anna F.am 30.01.2017 | 13:09
Schiko sie sind doch ein kluger Mensch, hoffe sie haben eine Meinung zu dieser Frage. Was ist das für ein System, bei ca. 37000 Euro Jahr gibt es ca. 30 Euro Rente. Was gibt es mit denen im Alter die heute 27000 Euro Brutto haben? diese Menschen werden immer mehr. Es steht nicht jeder bei Audi, Mercedes usw. am Band. Hoffe der Martin Schulz hat begriffen was Metzger, Bäcker, Ausfahrer, Busfahrer,usw. verdienen. Wer heute schon Fehlzeiten hat arbeitslos, krank, fällt heute schon unten durch. Ich könnte noch verstehen 30000 Euro ergibt 1 EGP, dieses System können kleine Leute nicht mehr verstehen.
W*lfgangam 30.01.2017 | 22:06
Zitat von Anna F. anzeigenausblenden
Hallo Anna F., das war in den letzten 60 Jahr wertmäßig nie anders gewesen ...schon in 1959 bekamen Sie für 5600 DM 100 Werteinheiten = 1 EP. Okay, damals kostete das Brot 84 Pfennig und der Papi ging Samstags noch in Schicht ...heute lümmelt Mutti dafür mit Internet-Flat in Foren rum ;-) Sie konnten Sich damals schon ausrechnen, dass Ihre Rente heute bei nur Durchschnittseinkünften wertmäßig nicht höher ausfallen würde. Etwaige 'Abschläge', Herausrechnung von pauschal höheren Werten, aber auch die Boni für Kindererziehung/Mütterrente lasse ich da mal außen vor. Ja, das System ist einfach *Scheiße ...jedes Jahr werden die Rentenansprüche halbiert – wirklich schlimm ... Gruß w. PS: Tragen Sie 18,7 % Ihres Durchschnitt-Bruttoeinkommens mal zur Bank ...dafür garantiert 30 EUR mtl. zugesichert? Sie werden zum neuen Warren Buffett ernannt ;-)
Susiam 31.01.2017 | 12:49
Naja das gerade sie Wolfgang so etwas schreiben, kommt mir vor als schmückt sich jemand mit ihrem Namen. Fakt ist einfach, wir leben nicht mehr in Zeiten wo der Mann arbeitete und die Frau hatte die Kinder. Heute ist jeder im Stress damit man den Tag packt. Es kann doch niemand leugnen, 37000 Euro ergibt 1 EGP. einfach bei Hochrechnung auf 45 J. zu wenig. Der Rentenexperte aus Freiburg sagt schon lange das die Hälfte der heute 30 J. nicht mehr von der Rente leben können. Es haben halt viele Menschen viel weniger als diese 37000 im Jahr. Schöne und dumme Sprüche wolfgang bringen diese Leute nicht weiter. Meine Tochter zeigte mir ihre Renteninformation, mit Studium noch keine 37000 Euro.
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