Hallo Heinz!
Grds. besteht die Möglichkeit als Schwerbehinderter ab dem 60. Lebensjahr (ggfs. mit bis zu 10,8 % Abschlag) eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen. Hierbei muß allerdings die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren (420 Monate) erfüllt sein.
War man bereits am 16.11.2000 schwerbehindert oder lagen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht vor und ist man bis 16.11.1950 geboren, kann die Rente ohne Abschlag schon mit dem 60. Lebensjahr beginnen. Sonst beginnt die abschlagsfreie Rente für die bis zum 31.12.1951 geborenen Versicherten erst mit dem 63. Lebensjahr.
Die Frage, ob Sie zuerst Arbeitslosengeld beantragen/beziehen können, kann hier im Forum der Deutschen Rentenversicherung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.