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Rente wegen Arbeitslosigkeit

von Heinz11.07.2008 | 08:29
1077 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 61 Jahre alt und bin 50 Schwerbehindert. Wegen Schließung meiner Firma verliere ich in kürze meinen Job. Bekomme ich anschließend ALG I (Voraussetzungen sind erfüllt), oder muß ich aufgrund meiner Behinderung und des alters, Rentenantrg stellen ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Heinz!

Grds. besteht die Möglichkeit als Schwerbehinderter ab dem 60. Lebensjahr (ggfs. mit bis zu 10,8 % Abschlag) eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen. Hierbei muß allerdings die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren (420 Monate) erfüllt sein.

War man bereits am 16.11.2000 schwerbehindert oder lagen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht vor und ist man bis 16.11.1950 geboren, kann die Rente ohne Abschlag schon mit dem 60. Lebensjahr beginnen. Sonst beginnt die abschlagsfreie Rente für die bis zum 31.12.1951 geborenen Versicherten erst mit dem 63. Lebensjahr.

Die Frage, ob Sie zuerst Arbeitslosengeld beantragen/beziehen können, kann hier im Forum der Deutschen Rentenversicherung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

1 Antworten

Jonasam 11.07.2008 | 09:12
Hallo Heinz! Sie können Arbeitslosengeld I beziehen und sind nicht verpflichtet, einen Rentenantrag zu stellen. Informieren Sie sich aber bitte, ob das Arbeitslosengeld auch höher ist wie die Rente, und ob Sie bei Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen Abschläge in Kauf nehmen müssten. Fordern Sie hierfür eine Rentenauskunft von Ihrem RV-Träger an. Ggf. ist es günstiger, die Altersrente zu beantragen. MfG Jonas
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