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Experten-Antwort

Rente wegen Arthrose

von KnackigesAlter19.07.2015 | 19:02
1627 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bei mir wurde nach langer Odyssee im Juli 2015 ACG Arthrose,Omarthrose( re und li)Imigment Syndrom rechts festgestellt.Daraus ergibt sich eine schmerzhafte Bewegungseinschränkung.Die linke Seite ist noch nicht so schlimm wie rechts.Ein Abspreizen oder Armschlendern beim gehen ist nicht möglich.Wie schlimm muß das sein um Rente beantragen zu können.Welche Berufsrichtung könnte ich einschlagen? Bin doch erst Anfang 40.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo KnackigesALter,

die Entscheidung, ob die diagnostizierte Krankheit dazu führt, dass Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderung haben werden, wird im Rentenverfahren (ärztliche Begutachtung) geprüft. Dies setzt voraus, dass ein formgerechter Antrag gestellt wird. In diesem Verfahren wird alternativ geprüft, ob evtl. eine medizinische oder berufliche Rehabilitation zur Verbesserung des gesundheitlichen Zustands führen könnte bzw. die berufliche Situation verbessert werden kann, so dass Sie weiterhin am Berufsleben teilnehmen können (Grundsatz: „Reha vor Rente“). Wir empfehlen Ihnen sich vorab in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle / Reha-Servicestelle der DRV in Ihrer Nähe, zur Abklärung Ihrer persönlichen Situation, beraten zu lassen. Danach könnten Sie sich entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen. Eine Bewertung ihres gesundheitlichen Zustands unsererseits wäre rein spekulativ und erfolgt daher nicht. Zu der Frage, welches Berufsbild für Sie noch möglich erscheint, besteht die Möglichkeit ein Beratungsgespräch mit einem Reha-Fachberater der DRV zu führen. Dort erfahren Sie, welche Möglichkeiten eine berufliche Rehabilitation in Ihrer persönlichen Situation angesagt sein könnten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Dr. Göbelam 19.07.2015 | 22:28
Totengräber
seppam 20.07.2015 | 12:55
Wie schon die Expertenantwort. Ich sehe hier erst die Frage nach Therapie, die sich stellt, bevor berufl./med. Reha oder sogar Rente diskutiert werden. Ist es möglich, hier z.B. durch Gelenkersatz, zu helfen? Ist Besserung durch KG, Schmerztherapie etc. in Sicht. Oder sind Sie schon austherapiert? Wobei kein Versicherter zur OP etc. gezwungen werden kann.
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