Hallo KnackigesALter,
die Entscheidung, ob die diagnostizierte Krankheit dazu führt, dass Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderung haben werden, wird im Rentenverfahren (ärztliche Begutachtung) geprüft. Dies setzt voraus, dass ein formgerechter Antrag gestellt wird. In diesem Verfahren wird alternativ geprüft, ob evtl. eine medizinische oder berufliche Rehabilitation zur Verbesserung des gesundheitlichen Zustands führen könnte bzw. die berufliche Situation verbessert werden kann, so dass Sie weiterhin am Berufsleben teilnehmen können (Grundsatz: „Reha vor Rente“). Wir empfehlen Ihnen sich vorab in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle / Reha-Servicestelle der DRV in Ihrer Nähe, zur Abklärung Ihrer persönlichen Situation, beraten zu lassen. Danach könnten Sie sich entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen. Eine Bewertung ihres gesundheitlichen Zustands unsererseits wäre rein spekulativ und erfolgt daher nicht. Zu der Frage, welches Berufsbild für Sie noch möglich erscheint, besteht die Möglichkeit ein Beratungsgespräch mit einem Reha-Fachberater der DRV zu führen. Dort erfahren Sie, welche Möglichkeiten eine berufliche Rehabilitation in Ihrer persönlichen Situation angesagt sein könnten.
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