Hallo Elex,
berufsunfähig sind vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit in ihrem bisherigen Beruf und in zumutbaren Verweisungsberufen aus gesundheitlichen Gründen auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist, die in einem anderen Beruf aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind. Wenn diese Voraussetzungen (neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen) bei Ihnen erfüllt sind, können Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten.
Ob Sie insgesamt die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen, prüft Ihr Rentenversicherungsträger im Rahmen eines Rentenverfahrens. Den Antrag können Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung stellen:
http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung