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Experten-Antwort

Rente wegen Berufsunfähigkeit Elektriker

von Elex12.08.2020 | 20:48
477 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe bis vor kurzen als Elektriker schwer gearbeitet vorwiegend auf Funkmasten. Nun kann ich nicht mehr . Gelenke, Knochen, Herz , Psyche etc. Nach Bypass OP und Reha wurd eingeschätzt, dass ich in meinem Beruf nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann. Ich bin Jahrgang 1959. Habe ich da nicht Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit als Funkmastmonteur. Welche Bedingunungen muss ich dazu erfüllen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elex,

berufsunfähig sind vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit in ihrem bisherigen Beruf und in zumutbaren Verweisungsberufen aus gesundheitlichen Gründen auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist, die in einem anderen Beruf aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind. Wenn diese Voraussetzungen (neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen) bei Ihnen erfüllt sind, können Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten.

Ob Sie insgesamt die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen, prüft Ihr Rentenversicherungsträger im Rahmen eines Rentenverfahrens. Den Antrag können Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung stellen:

http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 12.08.2020 | 21:25
Hallo Elex, sofern entsprechend Ihrem Jahrgang bereits 'Berufsunfähigkeit festgestellt' worden ist (oder nur 'Meinung' der Reha-Ärzte?), könnten Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch bei 3-u6 Std. liegt. Können Sie im Rahmen einen Antrags auf EM-Rente feststellen lassen - ob es die DRV auch so sieht/bewertet, nur dann wissen Sie mehr. Gruß w. PS: Bedingungen - zunächst 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren (von 'Spezialitäten' mal abgesehen). Nach Bedingungen für das med. erforderliche Ergebnis fragen Sie hier besser nicht ...dafür ist der soz.-med. Dienst der DRV zuständig - und kein Forum per Ferndiagnose! Hier blankziehen reicht nicht ;-)
Deutsche Rentenversicherung
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