Hallo Ray,
"Zelda" hat Ihre Frage bereits ausführlich beantwortet.
Die Voraussetzung der Arbeitslosigkeit am 1.1.2004 ist eine Vertrauensschutzregelung. Liegt diese vor, kann die Altersrente bereits nach Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Diesbezüglicher Vertrauensschutz besteht auch, wenn die Kündigung vor dem 1.1.2004 erfolgt ist und das Beschäftigungsverhältnis nach dem 1.1.2004 beendet wurde.