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Experten-Antwort

rente zurückziehen

von garag03.02.2017 | 17:22
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8 Antworten

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ich bekomme eine halbe bu-rente,nun wollte ich die zweite hälfte beantragen,man sagte mir aber es wäre auch möglich wenn diese abgelehnt wird kan auch die bereits bewilligte halbe rente gestrichen werden. deshalb will ich die bereits gestellte zweitte hälfte zurückziehen-ist das möglich und geht das überhaupt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist Ihnen natürlich unbenommen, Ihren Rentenantrag auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung zurückzunehmen. Möglich ist die Rücknahme des Antrags während des gesamten Rentenverfahrens bis zum Eintritt der Bestandskraft des Bescheides (bis zum Ende der Widerspruchsfrist). Insoweit kann ich den Ausführungen von „KSC“ und „W*lfgang“ nur folgen.

Wenn sich Ihr Gesundheitszustand jetzt aber verschlechtert hat, macht es durchaus Sinn, einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen.

Entzogen werden könnte Ihre bisherige Rente zudem nur, falls sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat (aber dann würden Sie ja keine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen). Falls Sie zum jetzigen Zeitpunkt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beziehen, müsste man Ihnen jetzt vielmehr einen Verweisungsberuf benennen. So „einfach entzogen“ wird die Rente dann aber nicht; so müssten Sie vorher dazu angehört werden.

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7 Antworten

Jimmyam 03.02.2017 | 17:30
Besser alle beiden Hälften zurückziehen das geht.
KSCam 03.02.2017 | 17:44
Jeden Antrag kann man jederzeit zurückziehen - bis zur Rechtskraft, d.h. bis zu einem Monat nach Bescheidserteilung. Im übrigen ist vieles was "man" so sagt einfach nur "dummes Geschwätz". Eine laufende Rente wird relativ selten entzogen und wenn muss die DRV Sie anhören und Ihnen nachweisen, dass Sie nicht mehr erwerbsgemindert sind. PS: das könnte theoretisch jederzeit nach einer Überprüfung passieren......
Franz-Josefam 03.02.2017 | 18:22
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Dafür reicht bei BU-Rentnern bereits die Benennung eines angeblich zumutbaren Verweisungsberufes, der bei der Erstbewilligung versehentlich übersehen wurde. Und bei der (Er)Findung zumutbarer Verweisungsberufe sind die DRV-Sachbearbeiter manchmal ziemlich einfallsreich, wie ich aus eigener Erfahrung weiß....
HelgaErnaam 03.02.2017 | 19:21
Wenn die Rente entzogen wird, steht sie wohl auch nicht zu. Aber dafür gibt es ja dann Hartz4 als Ersatz. Das ist auch nicht viel anders als Rente, wenn man zahme Jobcenter-Betreuer hat. Und falls doch jemand rumnervt, gibt es dort Hilfe: http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/search.asp?QryUsrId=1… Schau doch mal bei uns vorbei, wenn Du magst.
orkusam 03.02.2017 | 20:24
Arbeitslosengeld als Rentenersatz.......eigentlich soll der Bezug desselbigen nur kurzzeitig sein,bis man-selbstverständlich-wieder einen neuen Job gefunden hat.Sie haben offensichtlich eine Daueralimentierung via ALG 2 im Auge.Zudem sind EM-Renten auch eine Art Spiegel der Erwerbstätigkeit,man zahlt in diese Versicherung ein,eh man etwas herausbekommt.Natürlich gibt es auch Empfänger,welche viele Jahre in die sozialen Systeme eingezahlt haben und ich begrüße es auch nicht,daß ein Schulabbrecher soviel belommt wie jemand,der vielleicht nach 30 Jahren Arbeit im Jobcenter landet.Aber wer nur eine Rente auf ALG 2 Niveau bekommt,har wohl auch nicht viel gearbeitet,ansonsten ist diese schon wesentlich höher als Hartz 4.Dazu kommt,daß man z.B.noch kreditwürdig ist und auch das Auto fahren darf,was man möchte.Fazit:mit Arbeit kommt man besser durchs Leben,auch wenn man krankheitsbedingt mal nicht mehr kann!
W*lfgangam 04.02.2017 | 17:46
Hallo garag, möglich ist alles. Aber auch ziemlich unlogisch, dass die halbe EM-Rente wegfällt, wenn sich die dafür festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen nicht verändert haben. Es muss ja einen Grund haben, warum Sie glauben, dass sich Ihr Gesundheitszustand so weit verschlechtert hat, das jetzt vielleicht sogar ein volle EM-Rente möglich ist ...sonst kommt auf den Gedanken ja wohl nicht 'ich versuch's mal einfach' und beantragt das. Oder wurden Sie da im Nachhinein durch 'Gerüchteküche' beeinflusst? ... Und ja, natürlich können Sie den Antrag bis zur Rechtskraft der Entscheidung zurückziehen (1 Monat nach Zustellung) ...bis dahin ist aber da interne Prüfverfahren längst angelaufen 'oops, sorry, das mit der halben war ein Versehen' ;-) Gruß w.
=//=am 06.02.2017 | 14:21
Und bei der (Er)Findung zumutbarer Verweisungsberufe sind die DRV-Sachbearbeiter manchmal ziemlich einfallsreich, wie ich aus eigener Erfahrung weiß....
Das Ganze gilt nur für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Die Feststellung eines Verweisungsberufes ist nicht immer einfach. Sie wird aus einer Liste von Verweisungsberufen, je nach Haupttätigkeit - ungelernter Arbeiter/Angestellter, angelernter und gelernter Facharbeiter/Angestellter - ausgesucht. Die Quellen der meisten Verweisungstätigkeiten entstammen Urteilen des LSG oder des Landesarbeitsamtes. Einfallsreichtum des DRV-SB ist hier weniger gefragt. Zu beachten ist auch das persönliche Leistungsvermögen. Der SB muss prüfen, ob der Versicherte ungelernt > Verweisbarkeit auf ungelernte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes, angelernt > V. auf ungelernte Arbeiten (ausgenommen sind Tätigkeiten, die einen sehr geringen qualitativen Wert haben), gelernter Facharbeiter > V. auf Tätigkeiten angelernter Arbeiter, Facharbeiter mit Leitungsfunktion und besonders hochqualifizierter Facharbeiter > Facharbeiter. Dass manche Verweisungstätigkeiten für den Betroffenen minderwertig erscheinen, mag schon sein, ist aber nicht zu ändern.
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