Es ist Ihnen natürlich unbenommen, Ihren Rentenantrag auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung zurückzunehmen. Möglich ist die Rücknahme des Antrags während des gesamten Rentenverfahrens bis zum Eintritt der Bestandskraft des Bescheides (bis zum Ende der Widerspruchsfrist). Insoweit kann ich den Ausführungen von „KSC“ und „W*lfgang“ nur folgen.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand jetzt aber verschlechtert hat, macht es durchaus Sinn, einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen.
Entzogen werden könnte Ihre bisherige Rente zudem nur, falls sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat (aber dann würden Sie ja keine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen). Falls Sie zum jetzigen Zeitpunkt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beziehen, müsste man Ihnen jetzt vielmehr einen Verweisungsberuf benennen. So „einfach entzogen“ wird die Rente dann aber nicht; so müssten Sie vorher dazu angehört werden.