Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEs ist Ihnen natürlich unbenommen, Ihren Rentenantrag auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung zurückzunehmen. Möglich ist die Rücknahme des Antrags während des gesamten Rentenverfahrens bis zum Eintritt der Bestandskraft des Bescheides (bis zum Ende der Widerspruchsfrist). Insoweit kann ich den Ausführungen von „KSC“ und „W*lfgang“ nur folgen.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand jetzt aber verschlechtert hat, macht es durchaus Sinn, einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen.
Entzogen werden könnte Ihre bisherige Rente zudem nur, falls sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat (aber dann würden Sie ja keine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen). Falls Sie zum jetzigen Zeitpunkt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beziehen, müsste man Ihnen jetzt vielmehr einen Verweisungsberuf benennen. So „einfach entzogen“ wird die Rente dann aber nicht; so müssten Sie vorher dazu angehört werden.
Und bei der (Er)Findung zumutbarer Verweisungsberufe sind die DRV-Sachbearbeiter manchmal ziemlich einfallsreich, wie ich aus eigener Erfahrung weiß....Das Ganze gilt nur für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Die Feststellung eines Verweisungsberufes ist nicht immer einfach. Sie wird aus einer Liste von Verweisungsberufen, je nach Haupttätigkeit - ungelernter Arbeiter/Angestellter, angelernter und gelernter Facharbeiter/Angestellter - ausgesucht. Die Quellen der meisten Verweisungstätigkeiten entstammen Urteilen des LSG oder des Landesarbeitsamtes. Einfallsreichtum des DRV-SB ist hier weniger gefragt. Zu beachten ist auch das persönliche Leistungsvermögen. Der SB muss prüfen, ob der Versicherte ungelernt > Verweisbarkeit auf ungelernte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes, angelernt > V. auf ungelernte Arbeiten (ausgenommen sind Tätigkeiten, die einen sehr geringen qualitativen Wert haben), gelernter Facharbeiter > V. auf Tätigkeiten angelernter Arbeiter, Facharbeiter mit Leitungsfunktion und besonders hochqualifizierter Facharbeiter > Facharbeiter. Dass manche Verweisungstätigkeiten für den Betroffenen minderwertig erscheinen, mag schon sein, ist aber nicht zu ändern.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.