Hallo User Rentnerin,
wenn der einzige Grund, den Versorgungsausgleich neu berechnen zu lassen, die geplante Änderung der Bewertung der Kindererziehungszeiten, dann sollte Ihr Ex-Mann erst einmal abwarten, ob diese geplante Gesetzesänderung überhaupt kommt. Sollte jedoch die Anerkennung des zweiten Jahres der Kinder in der gesetzlichen Rentenversicherung der Grund für die Neuberechnung des Versorgungsausgleiches sein, dann muss Ihr Ex-Mann einiges Beachten.
Bei dem Versorgungsausgleichsrecht, dass bis zum 31.08.2009 gegolten hat, wurden sämtliche Altersvorsorgeansprüche (gesetzliche Rente, Betriebsrente u.ä.) eines jeden Ehepartners zusammenaddiert, dann der niedrigere Betrag vom höheren Betrag abgezogen und von der Differenz wurde die Hälfte dem niedrigeren Betrag hinzuaddiert. Da wurde nicht zwischen den einzelnen Vorsorgearten unterschieden.
Im neuen Ausgleichsrecht (gilt seit dem 01.09.2009) wird jede Altersvorsorgeart einzeln und getrennt für sich ausgeglichen. Wenn Ihr Ex-mann einen Anspruch auf eine Betriebsrente hat und Sie nicht, dann kann es sein, dass er nun mehr von seiner Betriebsrente verliert, als damals bei der Scheidung. In diesem Fall ist die zahlende Stelle der Betriebsrente (ehemaliger Arbeitgeber oder eine Versicherung) der richtige Ansprechpartner.
Wenn die Renten in Form von Kapitalsummen ausgeglichen werden sollen (sog. externe Teilung), dann werden die Beträge übertragen, die vom Familiengericht festgelegt wurden. Inwieweit die Kapitalsummen eine mögliche Rendite erzielen, kann heute noch nicht gesagt werden. Es ist nur eine Momentaufnahme, wie User „W*lfgang“ erwähnt.
Ihrem Ex-Mann ist dringend zu raten, sich ausführlich bei allen zuständigen Stellen (Deutsche Rentenversicherung, ehemaliger Arbeitgeber, Versicherungen u.ä), die seine Altersvorsoge betreffen beraten zu lassen.
Wenn der Versorgungsausgleich nach dem neuen Recht durchgeführt wurde, dann gibt es für Ihren Ex-Mann kein Zurück mehr.