Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Renten-Kapitalsummen bei Versorgungsausgleich

von Rentnerin24.02.2018 | 13:34
493 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Bei einer Scheidung wird über Kapitalsummen der Renten verhandelt/geteilt/entschieden. Bleiben diese Summen -betreffend der Ehezeit- gleich oder ändern die sich nach einigen Jahren wegen Lebensalter oder Rentenbezug? Es geht um Neuberechnung des Versorgungsausgleiches. Trotz Eiseskälte schönes Wochenende

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Rentnerin,

wenn der einzige Grund, den Versorgungsausgleich neu berechnen zu lassen, die geplante Änderung der Bewertung der Kindererziehungszeiten, dann sollte Ihr Ex-Mann erst einmal abwarten, ob diese geplante Gesetzesänderung überhaupt kommt. Sollte jedoch die Anerkennung des zweiten Jahres der Kinder in der gesetzlichen Rentenversicherung der Grund für die Neuberechnung des Versorgungsausgleiches sein, dann muss Ihr Ex-Mann einiges Beachten.

Bei dem Versorgungsausgleichsrecht, dass bis zum 31.08.2009 gegolten hat, wurden sämtliche Altersvorsorgeansprüche (gesetzliche Rente, Betriebsrente u.ä.) eines jeden Ehepartners zusammenaddiert, dann der niedrigere Betrag vom höheren Betrag abgezogen und von der Differenz wurde die Hälfte dem niedrigeren Betrag hinzuaddiert. Da wurde nicht zwischen den einzelnen Vorsorgearten unterschieden.

Im neuen Ausgleichsrecht (gilt seit dem 01.09.2009) wird jede Altersvorsorgeart einzeln und getrennt für sich ausgeglichen. Wenn Ihr Ex-mann einen Anspruch auf eine Betriebsrente hat und Sie nicht, dann kann es sein, dass er nun mehr von seiner Betriebsrente verliert, als damals bei der Scheidung. In diesem Fall ist die zahlende Stelle der Betriebsrente (ehemaliger Arbeitgeber oder eine Versicherung) der richtige Ansprechpartner.

Wenn die Renten in Form von Kapitalsummen ausgeglichen werden sollen (sog. externe Teilung), dann werden die Beträge übertragen, die vom Familiengericht festgelegt wurden. Inwieweit die Kapitalsummen eine mögliche Rendite erzielen, kann heute noch nicht gesagt werden. Es ist nur eine Momentaufnahme, wie User „W*lfgang“ erwähnt.

Ihrem Ex-Mann ist dringend zu raten, sich ausführlich bei allen zuständigen Stellen (Deutsche Rentenversicherung, ehemaliger Arbeitgeber, Versicherungen u.ä), die seine Altersvorsoge betreffen beraten zu lassen.

Wenn der Versorgungsausgleich nach dem neuen Recht durchgeführt wurde, dann gibt es für Ihren Ex-Mann kein Zurück mehr.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Rentneram 24.02.2018 | 16:42
Hast nichts besseres zu tun. Geh mal in die frische Luft. Mfg
W*lfgangam 24.02.2018 | 19:32
Hallo Rentnerin, die ermittelten Kapitalbeträge sind natürlich nur eine Momentaufnahme der Berechnung aller Werte zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung/wirtschaftliches Eheende. Dass danach/aktuelle dynamisierte Werte zu berücksichtigen sind - wenn es um den Ausgleich mittels Kapitalbeträgen geht - dürfte logisch sein ...bereits nach 1 Jahr haben sich die Kapitalbeträge geändert, wie sehen die wohl in 10-20-30 Jahren aus?! Gruß w.
Rentnerinam 24.02.2018 | 20:00
Danke für die Antwort. Können Sie sagen, wie sich die Kapitalsummen ändern? Positiv oder negativ für die Ausgleichsberechtigte? Es geht um eine Abänderung des Versorgungsausgleichs nach ca. 12 Jahren davon ca. 7 Jahre Rentenbezug des Ausgleichspflichtigen.
Fastrentneram 25.02.2018 | 08:39
Wenn außer den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, weitere zu teilende Ansprüche (z.B. Betriebsrentenansprüche) vorhanden sind, empfehle ich Ihnen die Inanspruchnahme eines Fachanwaltes. Unter Umständen könnte sich sonst herausstellen, dass eine Änderung aufgrund festgelegter Mindestgrenzen nicht erfolgt oder sogar nachteilig für Sie ausfällt.
Rentnerinam 25.02.2018 | 09:57
Mein Ex-Mann trägt sich mit dem Gedanken den Versorgungsausgleich wegen 3 Kinder vor 1992 geboren neu aufzurollen. Ich möchte ihm das Risiko wegen seiner Betriebsrente, die nicht geteilt wurde, aber mit (meiner) DRV verrechnet wurde, aufzeigen. Trotz Scheidung können wir noch vernüftig reden.
Rentnerinam 25.02.2018 | 11:00
Wir sind noch so vernüftig und streiten uns nicht wegen 20,-€. Bei 100,- oder mehr kann man(er) schon darüber nachdenken. Ich versuche je eine Lösung ohne verdienenden Anwalt zu erreichen.
Fastrentneram 25.02.2018 | 10:38
Genau in einer solchen Konstellation sollte sich Ihr Ex-Mann das gut überlegen und sich entsprechend fachlich beraten lassen, denn der Schuss könnte für ihn durchaus nach hinten losgehen. Im Übrigen ist es bisher noch nicht Gesetz, dass der Mutter bei drei Kindern auch noch ein 3. Jahr Kindererziehungszeit pro Kind beschert wird. Somit sollte er abwarten. Wenn er aber durchaus meint, dass er das Verfahren aufrollen muss und dadurch Nachteile hat, ist das doch Ihr Vorteil. Daher verstehe ich Ihre Bedenken nicht. Es ist doch im Endeffekt sein Problem, wenn er nachher mehr an Sie abtreten muss als vorher. Oder möchte er Ihnen etwas Gutes tun?
Rentnerinam 26.02.2018 | 11:05
Herzlichen Dank für ausführliche Antwort. Ich werde es so versuchen zu vermitteln und auf Einsicht hoffen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026