Sehr geehrter schwert,
leider kann man das mal nicht so schlank über den Daumen prognostizieren.
Sofern die beiden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen und die Renten einschließlich 2004 begonnen hatten gilt hierfür ein Rentenfreibetrag von 50% der Jahresbruttorente 2005.
Bei der Betriebsrente kommt es darauf an wie die Ansparphase steuerlich organisiert war.
Ggf. findet für diese Bezüge die Ertragsanteilsbesteuerung Anwendung.
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nach Anwendung des Sparerfreibetrages in die Veranlagung einzubeziehen.
Die Absetzbaren Beträge berechnen sich u. a. aus den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, priv. Haftpflichtversicherungen u. u. u. .
Die Berater/Innen der Deutschen Rentenversicherung dürfen im Zusammenhang mit den Steuern nur Grundprinzipien aufzeigen. Steuerliche Veranlagungen nimmt die Steuerverwaltung nach Prüfung der individuellen Gesamtverhältnisse vor. Es würde Ihnen nichts nützen, wenn hier irgendwelche Zahlen stehen.
Die als Beispiel genannten Personen sollten sich in einer solch komplexen Einkommenssituation lieber an einen Lohnsteuerhilfeverein, bzw. Steuerberater wenden.
Sorry!