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Renten und abzüge

von schwert10.03.2007 | 00:08
1759 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann bitte einmal jemand ein Beispiel berechnen: ehepaar geht in Rente -gemeinsam. Er hat monatlich eine Bruttorente von 1.700 € und eine Betriebsrente von 2000.€ und eine berufsständische Rente von 800,--€ monatlich. Sie hat eine gesetzl. Rente von 1.400 € und Betriebsrente von 600,-- € monatlich. Beide haben dann noch brutto 5.000 € Einkünfte auxs Kapitalvermögen im Jahr. Beide sind freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung seit 30 Jahren, waren als Angestellte tätig. Frage :wie errechnet man nun, was man netto hat. Wie hoch sind die KV-Beiträge und wie hoch die steuern bei Zusammenveranlagung. Wie hoch sind die Freibeträge und wie wird was besteuert bzw. bei der KV berücksichtigt ? Wer kann einmal eine brauchbare Berehnungsmethode nennen ? Vielen Dank schon jetzt. S. T.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter schwert,

leider kann man das mal nicht so schlank über den Daumen prognostizieren.

Sofern die beiden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen und die Renten einschließlich 2004 begonnen hatten gilt hierfür ein Rentenfreibetrag von 50% der Jahresbruttorente 2005.

Bei der Betriebsrente kommt es darauf an wie die Ansparphase steuerlich organisiert war.

Ggf. findet für diese Bezüge die Ertragsanteilsbesteuerung Anwendung.

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nach Anwendung des Sparerfreibetrages in die Veranlagung einzubeziehen.

Die Absetzbaren Beträge berechnen sich u. a. aus den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, priv. Haftpflichtversicherungen u. u. u. .

Die Berater/Innen der Deutschen Rentenversicherung dürfen im Zusammenhang mit den Steuern nur Grundprinzipien aufzeigen. Steuerliche Veranlagungen nimmt die Steuerverwaltung nach Prüfung der individuellen Gesamtverhältnisse vor. Es würde Ihnen nichts nützen, wenn hier irgendwelche Zahlen stehen.

Die als Beispiel genannten Personen sollten sich in einer solch komplexen Einkommenssituation lieber an einen Lohnsteuerhilfeverein, bzw. Steuerberater wenden.

Sorry!

2 Antworten

Peter Panam 10.03.2007 | 13:12
Was wollen Sie den eigentlich noch im Monat bekommen? Sie können ruhig ein paar Abgaben bezahlen , dann reichts doch immer noch. Es gibt andere die sin noch schlimmer dran wie Sie, und jammern auch nicht.
@Neidhammelam 12.03.2007 | 15:35
Nur mal nebenbei bemerkt, schwert hat doch mit keinem Wort gejammert, sondern nur um die Beantwortung verschiedener Fragen (KV, Steuerabzug) gebeten. Und wenn die Zahlen alle so stimmen sollten, dann hat er/sie sicherlich auch etwas dafür getan, gut verdient und auch dementsprechend hohe Steuern/Beiträge gezahlt... Also mal nur kein Neid...
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