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Rentenabschläge

von Joschi20.02.2011 | 17:08
2067 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Vater hat 2004 gegen seinen EM-Rentenbescheid Widerspruch erhoben. Es ging um die Rentenabschläge vor dem 60. Lebensjahr. Nun hat er von der Deutschen Rentenversicherung BW ein Schreiben erhalten, wonach Gegenstand des Widerspruchs die rechtmäßige Anwendung des Art. 6 § 4 c Abs. 2 FANG war und dass mittlerweile durch das Bundesverfassungsgericht eine höchstrichterliche Entscheidung erfolgte, wonach die o.g. Rechtsvorschriften nicht zu beanstanden und deshalb verfassungsgemäß sind. Es wird um Mitteilung gebeten, ob die Widerspruch zurückgenommen wird. Kann mir jemand sagen, was in dem o.a. FANG-Art. steht und wo man dieses Gesetz und die Entscheidudng des Bundesverfassungsgerichts nachlesen kann?

4 Antworten

zeldaam 20.02.2011 | 17:28
Hallo Joschi, eine von mir nicht näher benannte Suchmaschine mit zwei o im Namen brachte folgendes Ergebnis: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100715… Hier können Sie das Urteil nachlesen, dort wird auch der Paragraf nochmals zitiert. Zum Thema Rücknahme des Widerspruchs: Das ist Ihrem Vater vorbehalten. Nimmt er den Widerspruch zurück, so freut sich die Rentenversicherung, denn sie spart sich die Arbeit, einen Widerspruchsbescheid zu erlassen und die Statistik hat im Feld "zurückgenommene Widersprüche" einen Zähler mehr. Nimmt Ihr Vater den Widerspruch nicht zurück (sei es durch ausdrückliche Antwort an die Rentenversicherung oder einfach durch ignorieren des Schreibens), so erlässt die Rentenversicherung irgendwann einen Widerspruchsbescheid. Dann steht Ihrem Vater (theoretisch) der Rechtsweg (Klage vor dem Sozialgericht, dem Landessozialgericht, dem Bundessozialgericht, dem Bundesverfassungsgericht) offen, die Erfolgschancen dürften angesichts der Entscheidung des BVerfG allerdings bei Null liegen. MfG zelda
mawiam 21.02.2011 | 11:29
Beschluss vom 11. Januar 2011 1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09 Ganz frisch reingekommen Urteil über Abschläge bei EM
-am 21.02.2011 | 12:56
Der Antwort von Zelda ist in vollem Umfang zuzustimmen.
Bananeam 23.02.2011 | 17:28
Minirenten gewähren und dann noch mit Abschlägen arbeiten - da bleibt dann unterm Strich nicht mehr viel übrig oder?
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