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Experten-Antwort

Rentenabschlag 10,8%, Minderung möglich?

von Paul28.03.2019 | 16:46
108 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich bin Bezieher einer unbefristeten EmR und habe dadurch ja bereits einen Abschlag von 10,8%. Würde ich nun die Schwerbehindertenrente beantragen (61/2) und würde aber den Beginn dieser Rente mit 63 angeben....vermindert sich der Abschlag dann um 0,3% je Monat? Oder gibt es überhaupt eine Möglichkeit, den Abschlag zu verringern? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Paul,

der Rentenabschlag von 10,8% ist grundsätzlich auch weiterhin zu berücksichtigen. Niedriger werden kann die Altersrente nicht (Besitzschutz). Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger oder einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Verbindung zu setzen. Diese können Ihnen detaillierte Informationen auf Grundlage Ihres Versicherungskontos geben.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 28.03.2019 | 16:58
Wenn eine EM Rente zur Altersrente wird, kann sich der Zahlbetrag nicht reduzieren. Im Zweifel fordern Sie eine Probeberechnung der Altersrente an, dann sehen Sie was rauskommt.
senf-dazuam 28.03.2019 | 17:11
Die Entgeltpunkte, welche bereits Grundlage der EM-Rente waren, behalten ihren Abschlag. Wenn (beispielsweise nach der Zurechnugszeit) weitere Entgeltpunkte für die Altersrente hinzukommen, erhalten diese einen neuen Zugangsfaktor (anderes Wort für den Abschlag). Dieser kann auch kleiner oder größer als 10,8% betragen. Wenn Sie eine teilweise EM-Rente erhalten, sind auch nur 50% der Entgeltpunkte mit dem Abschlag von 10,8% verknüpft, für die restlichen wird der Wert anhand des Altersrentenbeginns neu berechnet.
Paulchenam 28.03.2019 | 17:19
Nein, der Abschlag bleibt definitiv für immer.
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