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Experten-Antwort

Rentenalter

von Irmgard N.22.12.2014 | 11:28
1282 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich komme mit 61 J. auf 45 Beitragsj,. Nach dem neuen Gesetz muß ich bis 64 J. arbeiten. Wenn ich nach dem ereichen von 45 Beitragsj. aufhöre zu arbeiten, bekomme ich dann auch mit 64 J. meine Rente? Oder muß man bis zum Renteneintritt arbeiten? Bei meinem Mini-Lohn könnte ich 2-3 J. früher Schluss machen da mein Mann dann in Rente ist. Danke für Information

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist u.a. Voraussetzung, dass Sie 45 Jahre an Pflichtbeitragszeiten/Berücksichtigungszeiten haben.

Erreichen Sie diese 45 Jahre bereits mit Ihrem 61. Lebensjahr, müssen Sie nicht bis zum vom Gesetzgeber vorgesehenen Rentenbeginn weiter arbeiten.

Geben Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis auf, bleiben Ihnen die Zeiten erhalten.

Wir empfehle Ihnen, sich den Zeitpunkt, zu dem die 45 Jahre erfüllt sind, in einer Beratungsstelle bestätigen zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

regfilam 22.12.2014 | 13:17
lässt sich hier seit der neuen Rentenregelung mehrfach nachlesen 45 Beitragsjahre reichen für die Rente mit 63 bzw.deren Staffelung je nach Geburtsjahr, theoretisch kann man ,wenn man davon Leben ,kann nach diesen 45 jahren aufhören zu arbeiten und auf den Rentenbeginn warten ich würde allerdings tunlichst abklären lassen-ob auch wirklich alle 45 Jahre anrechenbar sind angerechnet werden und wenn das Rentenkonto entsprechend feststeht- steht der Wartezeit auf ihre Rente nichts mehr entgegen
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