Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist u.a. Voraussetzung, dass Sie 45 Jahre an Pflichtbeitragszeiten/Berücksichtigungszeiten haben.
Erreichen Sie diese 45 Jahre bereits mit Ihrem 61. Lebensjahr, müssen Sie nicht bis zum vom Gesetzgeber vorgesehenen Rentenbeginn weiter arbeiten.
Geben Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis auf, bleiben Ihnen die Zeiten erhalten.
Wir empfehle Ihnen, sich den Zeitpunkt, zu dem die 45 Jahre erfüllt sind, in einer Beratungsstelle bestätigen zu lassen.