Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

rentenanpassung / einkommensnachweis

von deko08.12.2015 | 20:29
1157 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo alle, ich habe mal ne frage, ob die jährliche Rentenanpassung als sog. Einkommensnachweis als anerkanntes Dokument vorgelegt werden kann? Ich danke im voraus, ich hoffe, es kann jemand helfen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte klären Sie mit der entsprechenden Stelle, ob die Mitteilung dort als Nachweis akzeptiert wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 08.12.2015 | 20:46
Hallo deko, kommt drauf an, wofür/für wenn sie die brauchen und dort akzeptiert wird. Rein formell hat die Anpassungsmitteilung nur Wert für den Tag der Erstellung - am Folgetag könnte die tatsächlich (noch) zu zahlende Rente schon anders aussehen/gekürzt/entfallen sein. Andernfalls können Sie spezielle Rentennachweise auch hier anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Gruß w.
HotRodam 09.12.2015 | 11:35
Die Durchschnittseinkommen wirken sich natürlich nicht auf Rentenzahlungen aus. Ebenso wenig existiert das Lohnabstandsgebot der Sozialleistungen noch. Die Tricks der Gewerkschaften sind unter anderem höhere Löhne und Gehälter weniger steigen zu lassen und somit anstehende Rentensteigerungen aus zu hebeln. Das klassiscche Beispiel dazu ist übrigens Herr Schäuble, der die Eigenanteile der Arbeitnehmer zu den Soztialversicherungen als Sozialausgaben des Staates ausweist. Sozialausgaben des Staates sind aus Beiträgen der AN bezahlte Leistungen wie auch ALG 1 oder EM-Renten und sonstige Renten. Der Trick dabei war, dass die Politik die Sozialkassen schon mehrfach plünderte, die entnommenen Beiträge und Rücklagen nicht zurück zahlt und stattdessen eine Garantie für die immer weiter reduzierten Leistungen nach Kassenlage abgab. Grundsatzfragen: Erhält die DRV den AG-Anteil an den Rentenversicherungsbeiträgen ? Ja oder Nein ? Was berechtigt einen Vorstands-Vorsitzenden eines DAX Vereines monatlich das 200 fache des Lohnes oder Gehaltes eines Facharbeiters ein zu streichen? Mahlzeit !
W*lfgangam 09.12.2015 | 22:04
Zitat von HotRod anzeigenausblenden
...möglicherweise, weil er qualitativ den Hartz4-Knick durch Leistung übersprungen hat ;-) ok, nun haben Sie mal wieder ein 'Statement' für den am Markt nicht 'richtig' honorierten ALG2-Bezieher abgegeben, der von DAX-Unternehmen nicht spontan in die Vorstandsebene chauffiert wird ...so viele Vorstandsposten gäbe es ja gar nicht - und nun? Wenn Sie hier schon Fragesteller nicht mal ernst nehmen können, kriegen Sie nicht mal 'ne Pförtnerstelle in einem nicht DAX-notiertem Betrieb :-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026