Wenn Sie von heute an bis zum Renteneintrittsalter selbstständig bleiben, erhalten Sie erst mit 67 (Ihre Angaben) Ihre Rente. Sie haben also recht.
Zur KK sei zu sagen, dass es davon abhängt wie Sie während der Selbstständigkeit versichert sind. Sind Sie privat versichert werden Sie auch als Rentner in dieser privaten bleiben müssen (Änderungen bei der Gesundheitsreform beachten).
Sind Sie freiwillig versichert, würden Sie als Rentner in die Krankenversicherungspflicht der Rentner eintreten, denn dann hätten Sie die Voraussetzung dafür erfüllt (Vorversicherungszeit von 90% in der zweiten Arbeitshälfte des Lebens, Mitglied einer ges. KK zu sein (nicht im ganzen Arbeitsleben)).