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Rentenanspruch bei Gang in die Selbstständigkeit

von Neuling14.03.2007 | 08:39
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Hallo, ich habe eine Frage an die Experten hier: Bin seit Herbst 1994 bis aktuell lückenlos pflichtversichert als AN. Nun plane ich nach fast 13 Jahren Arbeitnehmer-Tätigkeit den Gang in die Selbstständigkeit (nicht im Handwerksbereich). Somit könnte ich mich nun von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Wie ist das nun mit meinen knapp 13 eingezahlten Jahren? Sobald ich mein Rentenalter (vermutl. 67 Jahre) erreicht habe, bekomme ich dann meinen bis nun erworben Rentenanspruch ausbezahlt, korrekt? Private Altersvorsorge habe ich ausreichend, sodass ein weiterer Rentenanspruch nicht unbedingt erforderlich wäre, sollte ich den bis jetzt erworbenen Anspruch sicher haben. Wie ist das aber dann noch mit der Krankenversicherung im Rentenalter? So wie ich es verstanden habe, müsste ich ca. 22,50 Jahre (ca.50 Jahre Arbeitszeit, davon 90%-also noch 10 Jahre) als Pflicht-oder Freiwillig Versicherter bei einer gesetzl. KK komplett haben, um im Rentenalter alleinig über die Rente versichert zu sein. Ist das auch so korrekt? Obwohl dies nun ein ausführliches Thema ist, würde mich um korrekte Anworten sehr freuen und bedanke mich schon im voraus.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie von heute an bis zum Renteneintrittsalter selbstständig bleiben, erhalten Sie erst mit 67 (Ihre Angaben) Ihre Rente. Sie haben also recht.

Zur KK sei zu sagen, dass es davon abhängt wie Sie während der Selbstständigkeit versichert sind. Sind Sie privat versichert werden Sie auch als Rentner in dieser privaten bleiben müssen (Änderungen bei der Gesundheitsreform beachten).

Sind Sie freiwillig versichert, würden Sie als Rentner in die Krankenversicherungspflicht der Rentner eintreten, denn dann hätten Sie die Voraussetzung dafür erfüllt (Vorversicherungszeit von 90% in der zweiten Arbeitshälfte des Lebens, Mitglied einer ges. KK zu sein (nicht im ganzen Arbeitsleben)).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Heute mit 30, d.h. 37 Jahre vor Rentenbeginn kann man theoretisch keine Aussage machen ob es sinnvoll ist das oder das zu machen ( Wie viele Gesetzesänderungen können noch eintreten?).

Nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen wiederum wäre es sinnvoll heute in eine gesetzliche KK einzutreten.

3 Antworten

Neulingam 14.03.2007 | 09:48
Dankeschön schonmal für die Antwort. Es ist also korrekt, dass ich mich nun befreien lassen kann und ohne weitere Beitragsentrichtung meine Rente mit 67 erhalte. Soweit schon mal gut. Zur KK-Problematik: es wäre also rein vom späteren Rentenaspekt aus günstiger, jetzt (Lebensalter 30 Jahre) nicht in eine Private, sondern in die Freiwillige Versicherung zu gehen, oder? Im Alter ist der monatl. Privatkassen-Beitrag nämlich sicherlich sehr hoch und nicht mehr so leicht bezahlbar. Hier ist die Freiwillige (noch dazu von einer nicht allzu hohen Rente) sicherlich von Vorteil. Hierbei habe ich die sonstigen Vorteile der Privaten im aktiven Arbeitsleben ausgeklammert, mir geht es bei dieser Überlegung mal nur um die Renten-Angelegenheit. Für weitere Hinweise bezüglich Denkfehler o.ä. wäre ich weiterhin dankbar.
Ossiam 14.03.2007 | 10:44
Hallo, Ob Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Antrag auf Befreiung aus derselben beantragen müssen ist fraglich.Es wäre doch erst einmal zu klären ob Sie mit Ihrer Selbstständigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversichert sind. Am Besten Sie lassen das mit dem Fragebogen V 023" Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbstständige" von Ihrem Rentenversicherungsträger klären. Denn nur wer vom Gesetz her Pflichtversichert ist für den käme ggf eine Befreiung infrage. mfG
Neulingam 14.03.2007 | 11:38
Das gilt es selbstverständlich erst einmal zu klären. Trotzdem danke für den Tip !
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