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Rentenanspruch Ja/Nein ?

von Fred04.02.2007 | 13:53
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, können Sie mich beraten, an wen ich mich weiter weden kann bzw. mir gleich eine konkrete Antwort geben? Als ehemaliger DDR-Bürger (geb. 1954, Berlin) bin ich 1975 aus der DDR offiziel in die CSSR umgesiedelt. Ich habe in der DDR meine Berufsausbildung mit Abi gemacht, den Wehrdienst abgeleistet, vor der Umsiedlung ungefähr ein halbes Jahr in Berlin gearbeitet. Weiterhin habe ich von 1992-194 etwa 18 Monate im vereinigten Deutschland in Groitzsch bei Leipzig gearbetiet. Habe ich Anspruch auf irgendeine Art von Rente aus Deutschland, wenn ich in Rente gehe ? Mein ständiger Wohnsitz ist in Tschechien. Danke für Ihre Antwort. MfG F. Böhm

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

ein Rentenanspruch ist gegeben, wenn Sie für mindestens 60 Monate (5 Jahre) Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben. Die in der damaliogen DDR zurückgelegten Zeiten sind auf die allgemeine Wartezeit anrechenbar und sollten ggf. mittels des Sozialversicherungsbuches geltend gemacht werden.

Durch das EU-Abkommen sind in Tschechien zurückgelegte Zeiten den deutschen Beitragszeiten gleichzustellen und umgekehrt. Bitte beantragen Sie Ihre Rente in Tschechien beim dortigen Rentenversicherungsträger. Eine Rente ist immer aus dem Land zu beantragen, in dem der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz hat. Sie werden später eine Rente aus Deutschland und aus Tschechien beziehen, die sich jeweils aus den im entsprechenden Land zurückgelegten Zeiten ermittelt.

1 Antworten

Kai Widdelam 04.02.2007 | 15:08
Guten Tag! Die Ausbildung in der DDR mit Abitur dauerte nach meiner Kenntnis dreieinhalb Jahre. Zusammen mit Ihrer weiteren Beschäftigung im Beitrittsgebiet hätten Sie damit die 5 Jahre Wartezeit für eine deutsche Regelaltersrente erfüllt. Tschechien ist Mitglied der EU. Daher können nach der entsprechenden EWG Verordnung ggf. auch Ihre dort zurückgelegten Versicherungszeiten bei der Wartezeit berücksichtigt werden. Hierzu kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die zuständige Verbindungsanstalt der Regionalträger (Bayern Süd) weitere Auskünfte geben. Als Nachweis für Ihre Ausbildung im Beitrittsgebiet wäre es hilfreich, wenn Ihr Sozialversicherungsausweis der ehem. DDR (grünes) Buch noch bei Ihnen vorhanden ist. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, sind das Abschlußzeugnis und möglichst genaue Angaben zum Betrieb erforderlich. Auch der Wehrdienst wurde im Regelfall im Sozialversicherungsausweis eingetragen. Ansonsten müssten Sie einen Wehrdienstausweis vorlegen oder möglichst genaue Angaben zu Ihrer ehem. Einheit machen. Auf jeden Fal würde ich empfehlen die Zeiten bereits jetzt geltend zu machen. Sowohl die Ermittlungen für fehlende Zeiten im Beitrittsgebiet, als auch der Kontakt zu Verbindungsstellen im Ausland kann geraume Zeit in Anspruch nehmen. Schreiben Sie hierzu eine der beiden vorgenannten Stellen an und bitten um Übersendung der erforderlichen Formulare. Nach Möglichkeit sollten Sie hierbei Ihre Versicherungsnummer angeben, die Sie 1992 erhalten haben. MfG Kai Widdel
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