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Experten-Antwort

Rentenansprüche Schweiz und Erwerbsminderungsrente

von Piet15.06.2017 | 21:31
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4 Antworten

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Mir wurde Erwerbsminderungrente bewilligt. Da ich ein paar Jahre in der Schweiz arbeitet , habe ich darauf Rentenansprüche, die ich gern abschlagfrei mit 64 Jahren beantragen will. Ich kann die Ansprüche wohl auch jetzt schon anmelden, erhalte dann aber Abschläge. Wird die Schweizer Rente durch die bewilligte Erwerbsminderungsrente nun auch gleich gekürzt fällig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Piet,

ein Antrag auf deutsche Rente stellt grds. auch gleichzeitig ein Antrag auf Rente nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates /der Schweiz dar. Im Rahmen des deutschen Rentenverfahrens wird also gleichzeitig auch das Rentenverfahren beim Träger des anderen Mitgliedstaates eingeleitet.

Die schweizerische Invalidenversicherung prüft dann, ob die Voraussetzungen zur Gewährung der Invalidenrente nach den dortigen Rechtsvorschriften vorliegen. Hierzu wird sich der Träger mit Ihnen in Verbindung setzen. Zur Frage der Höhe dieser Invalidenrente wenden Sie sich bitte direkt an die schweizerische Invalidenversicherung.

Grundsätzlich werden Invalidenrenten bis zum Beginn einer Altersrente gezahlt.

Für eine Altersrente müssen mindestens für ein Jahr Beiträge zur schweizerischen Rentenversicherung angerechnet werden können. Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente besteht bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Das ist für Frauen das 64. Lebensjahr und für Männer das 65. Lebensjahr.

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3 Antworten

W*lfgangam 15.06.2017 | 22:42
Hallo Piet, durch den dtsch. Rentenantrag wurde gleichzeitig auch das Rentenverfahren für die Schweiz eingeleitet. Entsprechende Vordrucke dafür sollten eigentlich schon ausgefüllt/Wahloptionen von Ihnen markiert worden sein. Darüber entscheidet die Schweiz dann ganz alleine ...haben Sie daher noch ein paar Monate Geduld, bevor Sie von dort Post erhalten und wie nach dortiger Rechtslage Ihre schweizer Rentenansprüche zu beurteilen sind - die dtsch. Rentenversicherung hat darauf keinen Einfluss! (die 45 Jahre hier/D ist für CH nicht die eigene Gesetzgebung für Rentenleistungen ;-)) ...kommt natürlich auch darauf an, wie/wo/allein Sie die dtsch. Rente beantragt haben/wer Ihnen als offizielle Antragsstelle behilflich war/was da bisher erledigt worden ist ...allgemein sollten Sie die Informationen bereits haben, was mit der Schweiz passiert, wenn Sie in einer örtlichen Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt gewesen sind. Aber offensichtlich besteht da ein Informationsdefizit ... Gruß w.
KSCam 15.06.2017 | 23:27
Bei Männern ist die CH Altersrete erst mit 65 abschlagsfrei.Aber zunächst werden die Schweizer prüfen ob Sie einen Anspruch auf Invalidenrente haben ( so heißt dort unsere EM Rente). Das wird immer dann gemacht wenn Sie die Frage nach Beiträgen im Ausland mit ja beantwortet haben. Ist Piet eine Frau ist die Altersrente schon mit 64 abschlagsfrei.
Mizzyam 16.06.2017 | 09:29
Bei mir lief das 2013 auch automatisch ab. Meine deutsche Teilweise EW Rente wurde im Juni 2013 bewilligt und bekam gleichzeitig Schreiben der DRV, dass sie an die Schweiz gemeldet haben. Im Dezember 2013 erstmals Post von der AHV/IV. Und ab Sommer 2014 dann von dort auch Rente mit Nachzahlung nachdem vorher noch mit der KK und Krankengeld verrechnet wurde. Lief problemlos nur sehr langsam. Und man muss auf die CH-Rente auch KK-Beiträge zahlen. Gruss Mizzy
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