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Zur Moderatoren-Antwort springenDie Altersrente für Frauen (bis Jahrgang 51 und älter)kann - sofern die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind - frühestmögl. ab dem 60. Lj (mit Rentenabschlägen) in Anspruch genommen werden. Das bedeutet nicht, dass Sie dies auch zu dem Zeitpunkt in Anspruch nehmen müssen. Jeder Monat später bedeutet weniger Rentenminderungen. Den Antrag sollten Sie jedoch 3 Monate vor dem letztendlich festgelegten Rentenbeginn bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Da die Antragsaufnahme einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, sollten Sie hierzu unbedingt einen Beratungstermin vereinbaren.
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