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Rentenantrag

von Ines29.08.2007 | 12:30
1347 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe die Möglichkeit, ab 1.5.2008 die Altersrente für Frauen in Anspruch zu nehmen. Besteht die Möglichkeit, den Renteeintritt auch erst für einen späteren Zeitpunkt aber vor dem 65. Lebensjahr zu beantragen ? Wann muß der Antag spätestens gestellt werden, damit mir keine Nachteile entstehen ??

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.08.2007 | 13:08

Die Altersrente für Frauen (bis Jahrgang 51 und älter)kann - sofern die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind - frühestmögl. ab dem 60. Lj (mit Rentenabschlägen) in Anspruch genommen werden. Das bedeutet nicht, dass Sie dies auch zu dem Zeitpunkt in Anspruch nehmen müssen. Jeder Monat später bedeutet weniger Rentenminderungen. Den Antrag sollten Sie jedoch 3 Monate vor dem letztendlich festgelegten Rentenbeginn bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Da die Antragsaufnahme einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, sollten Sie hierzu unbedingt einen Beratungstermin vereinbaren.

2 Antworten

Amadéam 29.08.2007 | 13:28
Sind die persönlichen und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Frauenaltersrente bei Ihnen erfüllt, können Sie den Rentenbeginn beliebig für die Zeit nach Vollendung des 60. Lebensjahr hinausschieben. Das bedeutet im Klartext weniger Rentenabschläge. Bei geklärtem Versicherungskonto empfiehlt sich eine Antragstellung 3 Monate vor beabsichtigtem Rentenbeginn (nicht früher!). Was meine Vorrednerin in Sachen Sozialleistungsbezug ausführte, kann so pauschal nicht stehen bleiben. Holen Sie ggf. Auskünfte in SCHRIFTLICHER Form bei den betreffenden Sozialleistungsträgern ein und bestehen auch auf SCHRIFTLICHE Antworten. Noch einiges ist zu beachten: Ein Rentenbeginn nach dem 31.12.2008 führt dazu, dass evtl. vorhandene Zeiten schulischer Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahrs in der Rentenberechnung nicht mehr bewertet werden. Des weiteren werden die Rentenanwartschaften Schritt für Schritt und Jahr für Jahr von den Gesetzgebern jedweder Couleur durch weitere "Reformen" entwertet. Insbesondere ist NACH der nächsten "Reichstagswahl" mit nicht unerheblichen Verschlechterungen zu rechnen. Das Hinausschieben des Rentenbeginns führt weiterhin dazu, dass von Jahr zu Jahr die Rente höher versteuert wird. Holen Sie auch auf diesem Gebiet daher ggf. fachkundigen Rat ein.
Ankeam 29.08.2007 | 12:53
Sie können Ihren Rentenbeginn frei wählen, außer beziehen noch weitere Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld. Am besten lassen Sie sich hierzu genaustens bei eine Auskunft und Beratungsstelle informieren. Die nächstgelegene Beratungsstelle können Sie unter der Rubrik Service herausfinden.
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