Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenJa, der Altersrentenantrag sollte 3-4 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden. Sind Sie bis zum Rentenbeginn sozialversicherungsrechtlich beschäftigt, darf der Arbeitgeber erst Ende des vierten Kalendermonats vor Rentenbeginn die gesonderte Meldung absetzen. Er meldet der Rentenversicherung das Bruttoentgelt für die vergangene Arbeitszeit.
Die letzten drei Monate vor Rentenbeginn werden dann von der Rentenversicherung aus dem Schnitt der letzten zwölf Kalendermonate ermittelt.
Bsp.: Rentenbeginn 01.12.2016
Im Versicherungskonto sind Beschäftigungszeiten gemeldet bis 12/2015.
Die gesonderte Meldung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.08.2016.
Hochrechnung für die drei Monate vor Rentenbeginn: Zeitraum 01.09.2015 bis 31.08.2016.
** 01.09.2016 Ich glaube, Experte/in meinte den Zeitraum, _aus dem_ die letzten 3 Monate hochgerechnet werden ;-) Gruß w.Ja, der Altersrentenantrag sollte 3-4 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden. Sind Sie bis zum Rentenbeginn sozialversicherungsrechtlich beschäftigt, darf der Arbeitgeber erst Ende des vierten Kalendermonats vor Rentenbeginn die gesonderte Meldung absetzen. Er meldet der Rentenversicherung das Bruttoentgelt für die vergangene Arbeitszeit. Die letzten drei Monate vor Rentenbeginn werden dann von der Rentenversicherung aus dem Schnitt der letzten zwölf Kalendermonate ermittelt. Bsp.: Rentenbeginn 01.12.2016 Im Versicherungskonto sind Beschäftigungszeiten gemeldet bis 12/2015. Die gesonderte Meldung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.08.2016. Hochrechnung für die drei Monate vor Rentenbeginn: Zeitraum 01.09.2015 ** bis 31.08.2016. **...bis 30.11.2016
Nein, der Zeitraum stimmt einfach nicht. Lesen Sie die Angaben des Experten nochmals: gesonderte Meldung bis 31.08.2016 Hochrechnung vom 01.09.2015 (!?) - 31.08.2016 > müßte heißen: vom 01.09.2016 - 30.11.2016 Davon laß ich mich nicht abbringen. :-)*...bis 30.11.2016** 01.09.2016 Ich glaube, Experte/in meinte den Zeitraum, _aus dem_ die letzten 3 Monate hochgerechnet werden ;-) Gruß w.
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