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Experten-Antwort

Rentenantrag

von Hanna N.30.08.2016 | 12:32
2262 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie hier oft gesagt soll die Rente ca. 3 Monate vorher beantragt werden. Die Beiträge Entgeld vom Arbeitgeber für das letzte Jahr kommen doch noch dazu. Danke für Info.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.08.2016 | 14:49

Ja, der Altersrentenantrag sollte 3-4 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden. Sind Sie bis zum Rentenbeginn sozialversicherungsrechtlich beschäftigt, darf der Arbeitgeber erst Ende des vierten Kalendermonats vor Rentenbeginn die gesonderte Meldung absetzen. Er meldet der Rentenversicherung das Bruttoentgelt für die vergangene Arbeitszeit.

Die letzten drei Monate vor Rentenbeginn werden dann von der Rentenversicherung aus dem Schnitt der letzten zwölf Kalendermonate ermittelt.

Bsp.: Rentenbeginn 01.12.2016

Im Versicherungskonto sind Beschäftigungszeiten gemeldet bis 12/2015.

Die gesonderte Meldung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.08.2016.

Hochrechnung für die drei Monate vor Rentenbeginn: Zeitraum 01.09.2015 bis 31.08.2016.

10 Antworten

=//=am 30.08.2016 | 13:06
Bei der Altersrente werden ALLE Versicherungszeiten (Entgelte etc.) bis zum Vormonat des Rentenbeginns berücksichtigt, also z.B. bei einem Rentenbeginn 01.02.2017 = alle Entgelte bis 31.12.2016 und für Januar 2017.
=//=am 30.08.2016 | 17:50
*...bis 30.11.2016
W*lfgangam 30.08.2016 | 18:24
Zitat von =//= anzeigen
Ja, der Altersrentenantrag sollte 3-4 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden. Sind Sie bis zum Rentenbeginn sozialversicherungsrechtlich beschäftigt, darf der Arbeitgeber erst Ende des vierten Kalendermonats vor Rentenbeginn die gesonderte Meldung absetzen. Er meldet der Rentenversicherung das Bruttoentgelt für die vergangene Arbeitszeit. Die letzten drei Monate vor Rentenbeginn werden dann von der Rentenversicherung aus dem Schnitt der letzten zwölf Kalendermonate ermittelt. Bsp.: Rentenbeginn 01.12.2016 Im Versicherungskonto sind Beschäftigungszeiten gemeldet bis 12/2015. Die gesonderte Meldung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.08.2016. Hochrechnung für die drei Monate vor Rentenbeginn: Zeitraum 01.09.2015 ** bis 31.08.2016. *
*...bis 30.11.2016
** 01.09.2016 Ich glaube, Experte/in meinte den Zeitraum, _aus dem_ die letzten 3 Monate hochgerechnet werden ;-) Gruß w.
KSCam 30.08.2016 | 19:46
Die vom Experten erwähnte Hochrechnung gibt es genau deswegen, dass man die Rente auch rechtzeitig bewilligen kann. Gäbe es diese Möglichkeit nicht müsste man abwarten bis der Arbeitgeber den letzten Lohn tatsächlich gemeldet hat - und das kann bei manchen Arbeitgebern durchaus 1-2 Monate dauern (oder ganz vergessen werden). Dann müsste der Rentner solange auf den Bescheid und damit auf sein Geld warten. Deshalb ist es gut so, dass es dieses Verfahren gibt. 3 Monate reichen für die Bearbeitung in aller Regel immer dann aus, wenn sich der Rentenbewerber im Vorfeld um die Klärung seines Versicherungskontos bemüht hat. Käme ein lieber Mitbürger morgen am 31.08. mit dem Wunsch zu mir in die Dieststelle, er will ab 01.09.2016 seine Rente, es fehlen aber noch 10 Jahre von früher, dann kann ich ihm versichern, dass er die Septemberrente kaum vor Dezember erhalten wird.....:) Ja solche Fälle und Menschen gibt es tatsächlich immer wieder, obwohl sie schon x mal Anschreiben wegen der Kontenklärung bekommen haben. Und die krakelen dann meist noch rum wegen der faulen Beamten.
W*lfgangam 30.08.2016 | 20:55
Zitat von KSC anzeigen
Ergänzend: Was auch von rd. 95 % aller Antragsteller genutzt wird. 'Problematisch' ist immer Rentenbeginn zum Jahresende, Jahresmitte, wenn die Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Bonizahlungen anstehen und die in die 3 Monatsfrist fallen, die - sofern die Beitragsbemessungsgrenze da noch Spielraum lässt - doch zu 1- 5 EURO mtl. Rentenmehr führen können. Kann man auf den Bescheid warten, kein Problem - müssen die laufenden Kosten gedeckt werden, dann wird es ein Problem, wenn die erste Rente nicht pünktlich auf dem Konto ist. Und es gibt Antragsteller, die gehen minutenlang in Budda- Pose in sich - wegen vielleicht 20 Cent mehr Rente (da wird der Deutsche richtig geizig, wenns ans eigene Portemonnaie geht, weil das macht ja in 10 Jahren ... ;-)), andere pfeifen spontan auf den 2-Euro-Mehrbetrag. Wenn es im EURO-Bereich angesiedelt ist, könnte man den Hochrechnungszeitraum auch verkürzen auf 1 oder 2 Monate und die Zusatzzahlung passend fällt, wird mit der rechtzeitigen Rentenzahlung dann grundsätzlich noch klappen/Garantie gibt es dafür natürlich nicht, wenn anderweitig 'Hänger' entstehen. Aber, deswegen werden die Antragsteller ja beim Rentenantrag besonders aufgeschlaut, was sie so oder so erwartet. Gruß w.
Dietricham 31.08.2016 | 11:20
Zitat von KSC anzeigen
Gäbe es diese Möglichkeit nicht müsste man abwarten bis der Arbeitgeber den letzten Lohn tatsächlich gemeldet hat - und das kann bei manchen Arbeitgebern durchaus 1-2 Monate dauern (oder ganz vergessen werden). Dann müsste der Rentner solange auf den Bescheid und damit auf sein Geld warten. Deshalb ist es gut so, dass es dieses Verfahren gibt. 3 Monate reichen für die Bearbeitung in aller Regel immer dann aus, wenn sich der Rentenbewerber im Vorfeld um die Klärung seines Versicherungskontos bemüht hat. Käme ein lieber Mitbürger morgen am 31.08. mit dem Wunsch zu mir in die Dieststelle, er will ab 01.09.2016 seine Rente, es fehlen aber noch 10 Jahre von früher, dann kann ich ihm versichern, dass er die Septemberrente kaum vor Dezember erhalten wird.....:) Ja solche Fälle und Menschen gibt es tatsächlich immer wieder, obwohl sie schon x mal Anschreiben wegen der Kontenklärung bekommen haben. Und die krakelen dann meist noch rum wegen der faulen Beamten. Lieber KSC, dem letzten Absatz kann ich als Versichertenältester nur zustimmen, solche Leute gibt es bei meinen Sprechstunden sehr häufig.
=//=am 31.08.2016 | 09:50
Zitat von W*lfgang anzeigen
*...bis 30.11.2016
** 01.09.2016 Ich glaube, Experte/in meinte den Zeitraum, _aus dem_ die letzten 3 Monate hochgerechnet werden ;-) Gruß w.
Nein, der Zeitraum stimmt einfach nicht. Lesen Sie die Angaben des Experten nochmals: gesonderte Meldung bis 31.08.2016 Hochrechnung vom 01.09.2015 (!?) - 31.08.2016 > müßte heißen: vom 01.09.2016 - 30.11.2016 Davon laß ich mich nicht abbringen. :-)
Nachfrageram 31.08.2016 | 11:04
In letzter Zeit häufen sich allerdings die Anrufe von besorgten Antragstellern, die dringlich auf ihren Bescheid warten, weil sonst die Betriebsrente nicht berechnet werden kann. Der Personalsachbearbeiter in der Firma drängelt. Darauf hingewiesen, dass sie im Antrag angegeben haben, dass sie die letzte Entgeltmeldung des AG abwarten wollten, höre ich ständig (kein Scherz!) das wurde mir so nicht erklärt. Das hat man (häufig der SB in der A+B - Stelle genannt) einfach angekreuzt ohne weitere Erläuterung. Dann zur Unterschrift gedrängt - mit dem Blick auf die Uhr und zu den draußen noch wartenden anderen Antragstellern. Also auch hier nochmals ein Hinweis an alle Antragsteller. Unterschreiben sie nichts, was sie nicht verstanden haben und lassen sie sich bei der Antragsaufnahme nicht hetzen.
Dummchenam 31.08.2016 | 11:24
Zitat von =//= anzeigen
Sie haben Recht, davon sollten Sie sich auf keinen Fall abbringen lassen. Der Experte hat zwar geschrieben, dass der Rentenbeginn der 01.12.2016 ist und dass die Hochrechnung für die letzten drei Monate vor Rentenbeginn erfolgt. Dennoch muss er mit dem Zeitraum "01.09.2015 bis 31.08.2016" natürlich den 3-Monatszeitraum vor Rentenbeginn gemeint haben und nicht den 12-Monatszeitraum, aus dem die Hochrechnung erfolgt. Es war nur reiner Zufall, dass der genannte Zeitraum "01.09.2015 bis 31.08.2016" exakt dem 12-Monatszeitraum entspricht, aus dem die Hochrechnung erfolgt. Es ist unwahrscheinlich, dass der Experte gemeint hat: Hochrechnung für die drei Monate vor Rentenbeginn: Aus dem Zeitraum 01.09.2015 ** bis 31.08.2016 Viel wahrscheinlicher ist es natürlich, dass der Experte weder bis drei Zählen kann noch vom 01.12.2016 ausgehend den unmittelbar davor liegenden Zeitraum korrekt bestimmen kann. Wir sind wirklich alle froh, dass wir hier im Forum Menschen mit so scharfsinnigen Interpretationsfähigkeiten wie Ihren haben!
W*lfgangam 31.08.2016 | 20:15
Zitat von =//= anzeigen
...jetzt bin ich aber überrascht, dass das von meinem Datum > ** 01.09.2016 so deutlich abweicht ;-) Ok, inzwischen sollten es alle kapiert haben, aus welchem 12-Monatszeitraum der Durchschnittswert ermittelt wird und für welchen 3-Monatszeitraum dieser Wert dann anzusetzen ist. Anmerkung zu Nachfrager: Als Antragsaufnehmer kann man es sich doch wirklich einfach machen, ohne das es zusätzliche Zeit kostet _und_ die Versicherten es sofort verstehen. Nehmen Sie ein leeren Blatt, und während Sie diese Sachverhalt erklären, schreiben Sie - dafür muss man als Mann natürlich multitaskingfähig sein - die relevanten Daten (Rentenbeginn, 3-Monatszeitraum davor, Strich drunter - 12 Monatszeitraum davor) auch über Kopf gut lesbar drauf ...noch ein Durchschnittszeichen hier, ein paar Kringel und Pfeile da - das mögliche Bescheiddatum/ohne Hochrechnung 3 Monate nach Rentenbeginn (erwähnt dann die Zahlungsverschiebung einer Zusatz-/Betriebsrente ebenfalls). Mögliche hinterfragte Sonderzahlungen setzen Sie bereits mithilfe des eigenen Kopfes in Rentenmehr/-minus um, schreiben den Betrag auch noch aufs Blatt drauf, und fertig ist die Kiste. Augen verstehen mehr, als dem Geblubber des Berater zuhören/verstehen zu müssen :-) Insofern, ich hatte noch nie(!) zu diesem Thema eine Rückfrage vom Antragsteller ... Gruß w.
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