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Experten-Antwort

Rentenantrag im August gestellt Bearbeitungsstatus erfragen?

von Michael Smith27.12.2018 | 15:36
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3 Antworten

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Hallo meine Mutter hat im August einen Rentenantrag gestellt, Beginn sollte der 01.01.2019. DRV zeigte Ihr mögliche Modelle auf: Zum einen die möglichkeit zum 01.10.18 Rente zu beantragen, Aufgrund besonders langjähriger Beschäftigung. Gleiches mit Rentenbeginn zum ersten 01.01.19, in beiden Fällen bezieht sie dann Vollrente. Oder mit möglichen abschlägen am 01.01.19 die Rente für längjährig Beschäfftigte. Dabei viel die Entscheidung auf die Rente für besonders langjährig Beschäftigte mit beginn zum 01.01.2019. Und bei der Berechnung sollte die zeit bis 31.12.18 mit einfließen. Fehlende Formulare verlangte die DRV nicht nach zu reichen. Einige Zeit später meldete sich die DAK und schickte einen Fragebogen zur Klärung der Versicherungszeit. Im genaueren wollte man dort das sie die AOK Kontaktiert sich den Fragebogen ausfüllen lässt und der DAK zurück sendet.Als Tipp geht noch hervor sie solle den Versicherungsverlauf mitnehmen. Was das soll entzieht sich meiner Kenntniss. Denn der DRV Versicherungsverlauf (2016) enthält in dem Zeitraum keine Lücke, sondern den Vermerk beitragsplichtig Beschäftigt durch SV Träger gemeldet. Die eigendliche Frage jedoch die sich meiner Mutter stellt ist.Wie verhält sie sich am 02.01.19 da bisher kein Bewilligungsbescheid vorliegt. Ist sie ja auch noch nicht in Rente sondern hat bloß den Antrag gestellt.Dadurch weiß sie auch nicht ob sie am 02.01.2019 zur Arbeit gehen soll oder kann sie zu hause bleiben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Abend Michael Smith,

die Unsicherheit Ihrer Mutter hinsichtlich ihrer Situation ab 2.1.2019 ist nachvollziehbar.

Allerdings kann Ihnen hier im Forum kein Experte eine befriedigende Antwort zum Sachstand des Rentenantrages Ihrer Mutter geben.

Dazu sollte sich Ihre Mutter unverzüglich mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Dies sollte gegebenenfalls auch telefonisch geschehen, z. B. unter dem kostenfreien bundesweiten Servicetelefon: 0800 1000 4800.

Die Frage, ob ihr Arbeitsverhältnis für die Zeit ab 1.1.2019 noch fortbesteht oder mit der Bewilligung einer Rente endet, kann Ihre Mutter nur mit ihrem Arbeitgeber klären.

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2 Antworten

DRVam 27.12.2018 | 18:53
Bei einem Rentenbeginn zum 01.01.2019 wird die Rente erst Ende Januar ausgezahlt. Es ist also noch Zeit für eine Bescheiderteilung. Den aktuellen Sachstand können Sie nur beim zuständigen Rententräger erfahren. Wenn im Vorfeld die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung geprüft wurden, müsste Ihre Mutter das doch mit ihrem Arbeitgeber geklärt haben. Dieser muss doch auch eine Anfrage bezüglich des noch zu meldenden Entgelts bis einschl. Dezember 2018 erhalten haben, sofern Ihre Mutter noch im Arbeitsverhältnis steht.
Michiam 27.12.2018 | 19:29
Was für eine blöde Frage. Wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht, dann sollte Sie schleunigst am 02.01.2019 arbeiten gehen oder sich krank schreiben lassen.
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