Um Ihnen Ihre Frage beantworten zu können benötige ich die Angabe der Rentenart. Bei der Erwerbsminderungsrente ist der Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall) ausschlaggebend für den Beginn, je nachdem ob mit oder ohne Befristung. Wenn Sie eine Altersrente beantragt haben, können Sie den Rentenbeginn noch verschieben. Teilen Sie dies der Rentenversicherung umgehend schriftlich mit.