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Experten-Antwort

Rentenantrag nachträglich ändern

von hubertus31.01.2013 | 21:54
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4 Antworten

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Hallo, ich habe am 22.01.2013 einen Antrag auf Versicherten Rente zum 01.05.2013 gestellt. Mir ist schon seid 2011 eine EMR wegen BU zugesprochen worden, diese kam aber nicht zur Auszahlung weil das Bemessungsentgeld des Alg 1 zu hoch war. Heut habe ich ein Schreiben der Rentenversicherung erhalten, mit der Mitteilung das ich nun die halbe EMR bekomme. An meiner Einkommenssituation hat sich nichts geändert, immer noch Alg 1. Jetzt meine Frage: Kann ich das Renteneintrittsdatum jetzt noch ändern. Mein Alg1 geht noch bis 01.08.2013. Beim Beratungsgespräch vor einer Woche, hat man mich nicht auf die neue Situation hingewiesen. Viele Grüße hubertus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Um Ihnen Ihre Frage beantworten zu können benötige ich die Angabe der Rentenart. Bei der Erwerbsminderungsrente ist der Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall) ausschlaggebend für den Beginn, je nachdem ob mit oder ohne Befristung. Wenn Sie eine Altersrente beantragt haben, können Sie den Rentenbeginn noch verschieben. Teilen Sie dies der Rentenversicherung umgehend schriftlich mit.

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3 Antworten

Kopfschüttelam 01.02.2013 | 00:06
Für das Festsetzen des Rentenbeginn-Datums gibt es bei der DRV feste Regeln. Normalerweise wird das Beginn-Datum auf den Monatsersten des siebten Monats nach Eintritt der Erwerbsminderung gesetzt. Ich glaube, hoffe und weiß es auch, dass die DRV bei Ihrem fragwürdigen Grund der Verschiebung (ich kassiere mal bis zum letztmöglichen Ende des ALG die Stütze) nicht mitmachen wird. Erwerbsminderungsrente ist kein Wunschkonzert.
hubertusam 01.02.2013 | 08:58
Hallo " von Kopfschüttel ", da haben sie meine Frage nicht richtig verstanden oder ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Die EMR wegen BU ist mir schon 2011 zugebilligt worden. Auf diese Rente habe ich auch Abschläge. Nur zur Auszahlung ist sie nicht gekommen. Ich habe auch kein schlechtes Gewissen, wenn ich jetzt versuche die paar Monate Rente mitzunehmen. Nach 45 Beitragsjahren, die letzten Jahre nur noch mit Schmerzmitteln, habe ich wohl ein Anrecht darauf. Es geht hier um den Eintritt in die Versichertenrente für Berufsunfähige.
B´sonam 01.02.2013 | 09:49
Zitat von Kopfschüttel anzeigenausblenden
Auweia, na das ging aber mal so richtig am Thema vorbei. Aber hauptsache aufgeregt... @hubertus : Die Verschiebung des Rentenbeginns bei ihrer Altersrente ist problemlos möglich. Schreiben sie einfach zwei Zeilen an die DRV und die Sache hat sich erledigt.
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