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Experten-Antwort

rentenantrag vorziehen

von hülswitt werner01.10.2010 | 20:39
2186 Ansichten
3 Antworten

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ich habe zum1.1.2011 rente beantragt beziehe zurzeit alg1 frage:kann ich meinen rentenantrag vorziehen zum beispiel 1.12.2010 grund:verkürzung des anspruchs auf alg1 durch eventuelle sperrzeit wegen teilzeitstellenablehnung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Frage wurde von Schade und pesta bereits beantwortet.

Wenn Sie am 1.12.2010 die Voraussetzungen für die beanspruchte Altersrente bereits erfüllen, ist ein früherer Rentenbeginn möglich. Allerdings wird es bei einem vorzeitigen Rentenbezug zu etwas höheren Abschlägen kommen (0,3 % höherer Abschlag).

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2 Antworten

Schadeam 02.10.2010 | 11:26
Ja, wenn die sonstigen Voraussetzungen auch schon zum 01.12. vorliegen reicht ein kurzes Schreiben an den RV Träger. Erreichen Sie das Mindestalter für die beantragte Rente erst im Dezember, weil Sie beispielweise erst am 15.12. 60 Jahre alt werden, klappt es natürlich nicht zum 1.12..
pestaam 02.10.2010 | 19:03
Ich gehe einmal davon aus, sie haben den Antrag auf Altersrente (als sie ihne gestellt hatten) der AfA mit einer Änderungsmeldung mitgeteilt. Wenn ja, dann "erlischt" die Vermittlungstätigkeit der AfA sowieso ab 01.10.2010 und in der kurzen Zeit zuvor wird jeder vernünftig denkende Berater der AfA keine Vermittlung mehr aktivieren. Man muß natürlich seine Lebensplanung spätestens zu diesem Zeitpunkt mit dem Berater besprechen! Ansonsten: siehe "Schade"
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