Ihre Frage wurde von Schade und pesta bereits beantwortet.
Wenn Sie am 1.12.2010 die Voraussetzungen für die beanspruchte Altersrente bereits erfüllen, ist ein früherer Rentenbeginn möglich. Allerdings wird es bei einem vorzeitigen Rentenbezug zu etwas höheren Abschlägen kommen (0,3 % höherer Abschlag).