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Experten-Antwort

Rentenantrag warten bis 2018 wegen neuer Regelung?

von Thorsten17.05.2017 | 09:54
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Facharzt hat mir gestern wiederholt ans Herz gelegt, ich solle einen Rentenantrag stellen, da er nicht denkt, dass sich mein gesundheitlicher Zustand in der nächsten Zeit bessert. Er hat mir auch ein wenig Angst gemacht, dass ich sonst evtl. vor dem Nichts stehen würde, wenn ich nicht etwas unternehmen würde. Dennoch bin ich nicht ganz hoffnungslos, dass ich doch noch wieder einigermaßen gesund werde, und somit wieder arbeiten gehen kann. Meine gesundheitliche Situation ist momentan sehr schwer und ich fühle mich total verloren und verzweifelt. Die Rente zu beantragen ist für mich wie "mich aufgeben". Noch dazu ist die mir zustehende EM-Rente sehr gering, sodass ich (und meine Familie) auch noch finanziell ziemlich absacken würden. Da ich "erst" seit Dezember 2016 Krankengeld von meiner Krankenkasse beziehe, müsste ich doch auch noch genug "Luft" haben, um einen Rentenantrag zu stellen, da (soweit ich weiß) das KG 1,5 Jahre gezahlt wird. Daher verstehe ich nicht warum mein Facharzt den Rentenantrag so dringlich sieht. Denn ich würde doch das KG noch bis Mai 2018 bekommen. Außerdem habe ich in der VdK-Zeitschrift einen Bericht gelesen, dass EM-Rentner die den Antrag im Jahr 2018 stellen, eine kleine Erhöhung/Verbesserung der Rentenzahlung bekommen. Daher würde ich auch aus diesem Aspekt gerne abwarten bis 2018. Was haltet ihr von meiner Situation, und was würdet ihr mir raten? Rentenantrag gleich stellen oder warten bis Anfang 2018? Vielen Dank vorab für eure Meinungen. VG Thorsten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thorsten,

aus meiner Sicht hat Ihnen „eos“ bereits sinnvolle und zutreffende Hinweise zu Ihrer Fragestellung gegeben. Festzustellen bleibt jedoch, dass Ihnen hier im Rahmen dieses Forums leider niemand einen abschließenden Rat zur Frage ob und ggf. wann Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen sollten, geben kann. Diese Frage ist einfach zu komplex und hängt zu sehr von Ihren persönlichen Umständen und den individuellen Faktoren des Einzelfalls und ab. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, sich persönlichen in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten zu lassen. Hier kann man am ehesten und individuellsten auf Ihre persönliche Situation und die sich daraus ergebenden Optionen eingehen.

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7 Antworten

eosam 17.05.2017 | 10:09
Hallo Thorsten, - Die Berechnung der Rente erfolgt auf der Rechtsgrundlage, welche zu Beginn der Rente maßgebend ist. Die Antragsstellung ist daber (nur) ein Aspektpunkt, der den Beginn der Rente bestimmt, wenn denn ein solcher Anspruch besteht. - Solange Sie durch die Krankenkasse nicht in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt sind, sind Sie auch frei in der Wahl, ob Sie überhaupt einen Rentenantrag stellen. P.S.: - Hat Sie Ihr Facharzt auch darüber beraten, ob gegebenenfalls eine Reha Sinn machen würde (es gilt der Grundsatz: 'Reha vor Rente') ? - Wenn Ihre EM-Rente nach jetzigen Stand 'sehr gering' ausfallen würde, machen Sie sich bitte nicht allzu größe Hoffnungen, dass das im Jahr 2018 anders aussehen wird. - Eine EM-Rente wird nicht zwangsläufig bis zum Lebensende beschieden. Wenn Sie schon selbst die Hoffnung hegen, dass sich Ihr Gesundheitszustaand auch wieder bessern kann, riecht es eher danach, als dass im Falle einer Bewilligung ersteinmal eine Befristung vorgesehen ist. Das ist aber dann Grundlage der medizinischen Sachaufklärung der Rentenversicherung und müsste gesondert, unabhängig von Ihrem vertrauten Facharzt, geprüft werden.
eosam 17.05.2017 | 10:48
Es ist der Beginn der Rente maßgebend, welches Recht anzuwenden ist. Der Beginn einer EM-Rente ermittelt sich aus einer Kombination aus 1.) Leistungsfall (= also seit wann Sie taggenau erwerbsgemindert sind; z.B. Beginn er Arbeitsunfähigkeit, Beginn stationärer Krankenhausaufenthalt, Tag des Unfalls, etc.) 2.) ob Erwerbsminderung 'auf Dauer' oder 'befristet' vorliegt 3.) Tag der Antragsstellung (wobei unter Umständen auch der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann) --> Wann dann die Bescheiderteilung als solche erfolgt, ist vollkommen irrelevant Haben Sie den Reha-Entlassungsbericht? Dort finden Sie auch Aussagen über die eingeschränkte Erwerbsfähigkeit.
Fortitude oneam 17.05.2017 | 11:30
Hallo Thorsten, EOS hat ja bereits das wesentliche mitgeteilt. Man hört immer wieder, daß die Rente zum Leben nicht reicht. Aber nur Sie allein wissen doch wie gesundheitlich Sie eingeschränkt sind. Ich weis auch nicht wie Sie Ihre Chance sehen nach Ihrem KG Bezug wieder eine Beschäftigung zu finden und wie alt Sie sind. Es gibt nur die zwei Möglichkeiten. Entweder wieder gesund werden oder die EMR beantragen und mit weniger Geld auskommen. Alternativ wäre noch, daß Ihnen nur die teilweise EMR zugesprochen wird und Sie noch entsprechend Hinzuverdienen dürfen. Mfg
Schorscham 17.05.2017 | 11:53
Aus Ihrer Sicht beziehen Sie "erst" seit 5 Monaten Krankengeld und haben somit noch 13 Monate Restanspruch. Aus der Sicht Ihrer Krankenkasse beziehen Sie aber "bereits" seit 5 Monaten Krankengeld und könnten schlimmstenfalls noch sage und schreibe 13 Monate weiterhin anspruchsberechtigt sein. Daher wird Ihre Krankenkasse nicht unbedingt geduldig abwarten, bis Ihr Krankengeldanspruch erschöpft ist, sondern vermutlich schon bald Ihr Dispositionsrecht einschränken und zur Beantragung einer medizinischen- und/oder beruflichen Reahabilitationsmaßnahme auffordern. Da es unter Umständen ziemlich lange dauern kann, bis rechtswirksam über einen EM-Rentenantrag entschieden wird, ist es nicht immer ratsam, den Krankengeldanspruch bis zum letzten Tag auszuschöpfen, da man ansonsten schneller in der Sozialhilfe landen kann, als man gedacht hat. MfG
W*lfgangam 17.05.2017 | 19:11
Hallo Thorsten, die mögliche Verlängerung der Zurechnungszeit in 2018 um sa gen haft e 3 Monate ist ja nicht gerade der Burner für die EM-Rente ...ist Ihr Hausarzt sich der möglichen Neuregelung/finanziellen Auswirkungen in der 1. Stufe bewusst, oder hat er nur einen Bild-Artikel überflogen? - so wie manche die vom Arzt befüllt Lesebox im Wartezimmer für bare Münze nehmen ;-) Kritik hier: der Arzt müsste Sie an einen 'Kollegen'/Berater aus dem Rentenrecht weiterempfehlen, bevor er Sie mit dieser Aussage auf Rezept einfach nach Hause schickt – Tellerrandgespür eben ...immerhin hat er schon was von einer möglichen Neuregelung gehört/das Stethoskop scheint doch noch keine Patina angesetzt zu haben ;-) Grundsatz bei KG: so lange wie möglich mitnehmen, wenn die erwartete EM-Rente niedriger ist. Mehr/weitere 'Empfehlungen' standen ja schon oben. Gruß w.
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