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Experten-Antwort

Rentenantrag wg. Teilrente

von Fastrentner12.05.2015 | 17:55
1856 Ansichten
10 Antworten

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Ich möchte jetzt einen Rentenantrag wg. Teilrente ( 1/2 ) stellen, da ich noch einen Hinzuverdienst habe. Wenn ich dann zu einem späteren Zeitpunkt meine volle Rente haben möchte, muss ich dann einen neuen Rentenantrag stellen oder reicht ein formloses Schreiben aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fastrentner,

um eine volle Altersrente im Anschluss an eine Altersteilrente zu beantragen, benötigen Sie den Antrag R 130.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0130.pdf?__blob=publicationFile&v=14

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9 Antworten

Onkel Ottoam 12.05.2015 | 19:21
Ob eine Teil-oder Vollrente erteilt wird,entscheidet alleine die DRV,beantragen kann man nur generell eine EM-Rente.
HotRodam 12.05.2015 | 20:00
Die Behauptung, dass die EM-Rente nur gekürzt wird, wenn der Hinzuverdienst zu hoch ist, ist ein Köder, mit dem die Rentner in die Falle gelockt werden sollen. Tatsächlich führen zu hohe Hinzuverdienste regelmäßig zu Rentenentziehungen ! VORSICHT ist geboten !
W*lfgangam 12.05.2015 | 19:42
Hallo Fastrentner, wie Onkel Otto schrieb, reicht der normale Rentenantrag - die Teilrente wird dann automatisch über den zu hohen Hinzuverdienst festgesetzt. Fällt der Hinzuverdienst wieder unter die jeweiligen Grenzbeträge, sollten Sie der DRV natürlich eine (formlose) Mitteilung schicken "Neuberechnung meiner EM-Rente wegen reduziertem Hinzuverdienst...". Da es einen speziellen Vordruck für EM-Renten nicht gibt, lassen Sie den Arbeitgeber den Vordruck R230 ab Zeitpunkt der Änderung ausfüllen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
W*lfgangam 12.05.2015 | 20:31
Hallo HotRod, würden Sie ihre statistisch gesicherten Erhebungen dazu der Allgemeinheit zugänglich machen? (die letzten 5 Jahre reichen schon ;-)) Ansonsten ist in diesem Beitrag besonders den Ausführungen von Sozialröchler? zu lauschen, der Ursache und Wirkung eindrucksvoll darstellt: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w. > ist ein Köder, mit dem die Rentner in die Falle gelockt werden sollen. Aha, so was wie die schwer zu erkennende Radarfalle im hohen Gras in der 30er-Zone - also bar jeglicher gesetzlicher Grundlagen. Wenn das Auto da mit 50 durchgaloppiert, liegt die Schuld natürlich niemals beim 'aufmerksamen' Fahrer – die Scheiß-Behörde hätte ihn ja vorher mal fragen müssen, ob die Vorschriften aus seiner Sicht auf seinem Heimat-GrandPrix-Kurs so okay sind, nö ;-)
Schorscham 12.05.2015 | 20:15
Lernt man das alles bei "TACHELES" oder sind das Ihre persönlichen Erfahrungen?;-) @Fastrentner Da Sie Ihren Namen bestimmt nicht zufällig gewählt haben, würde mich mal interessieren, warum Sie sich jetzt schon als "Fastrentner" fühlen. Sie wären nicht der Erste, der eine enttäuschende Antwort von der DRV bekäme.
Onkel Ottoam 12.05.2015 | 22:08
Tacheles ist ein Paralelluniversum,dort leben nur Pippi Langstümpfe und machen sich die Welt wie sie es gerne hätten. Immerhin haben die Beiträge der Tachelesuser einen kleinen UnterhaLtungswert,man kann immer darüber lachen.
Onkel Ottoam 12.05.2015 | 22:07
Tacheles ist ein Paralelluniversum,dort leben nur Pippi Langstümpfe und machen sich die Welt wie sie es gerne hätten. Immerhin haben die Beiträge der Tachelesuser einen kleinen UnterhaLtungswert,man kann immer darüber lachen.
Fastrentneram 13.05.2015 | 07:13
Ich beantrage die Teilrente wg. des Alters und nicht wegen EM. Hätte ich mal gleich schreiben sollen.
Batrixam 13.05.2015 | 07:34
Wo steht denn, dass es um eine Erwerbsminderungsrente geht?!? Altersrenten können sehr wohl direkt als Teilrente beantragt werden. (entsprechendes Kästchen neben dem Rentenbeginn eingeben). Für die Beantragung einer Altersvollrente nach einer Altersteilrente muss der Vordruck R130 ausgefüllt werden. Auch für die Beantragung einer vollen Erwerbsminderungsrente nach einer Teilerwerbsminderungsrente ist ein Vordruck zu nutzen (R110 - verkürzter Rentenantrag). Bei formloser Antragstellung (Zweizeiler) wird dieser Vordruck im Normalfall zugesandt. Es sei denn, medizinisch wurde eine volle Erwerbsminderung bereits bestätigt und die Teilerwerbsminderungsrente wird tatsächlich aufgrund Hinzuverdienst gezahlt. Dann reicht eine kurze Mitteilung.
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