Hallo, Marc,
grds. müssen Sie Beiträge zur KV leisten, wenn Sie eine Halbwaisenrente beziehen. Ob Sie allerdings aufgrund besonderer Bestimmungen davon befreit sind, entscheidet die Krankenkasse. Diese teilt dem Rentenversicherungsträger mit, ob und in welcher Form Beiträge zu leisten sind. Bei weiteren Fragen dazu, bitten wir Sie sich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.