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Experten-Antwort

Rentenanwartschaften

von Ralph Hofmann21.05.2016 | 15:50
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, am 07.04.2016 wurde unsere kleine Tochter geboren. Die Mutter befindet sich derzeit im Mutterschutz, wird aber ab dem 04.06.2016 bis zum 06.04.2019 Elternzeit beantragen und ihr sollen somit auch die Kindererziehungszeit der Rentenversicherung zugeteilt werden Bis zum 06.04.2017 wird sie auch die 12 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Für den 3. und den 14. Lebensmonat beantrage ich als Vater ebenfalls Elternzeit und Elterngeld. Meine Frage ist nun, muss ich während meiner beiden Partnermonate eine Lücke bei der Rentenversicherung befürchten ? Werden hier überhaupt Beiträge für mich bezahlt, wenn wir gleichzeitig Elternzeit haben und sogar im 3. Lebensmonat gleichzeitig Elterngeld erhalten ? Mit welchen Konsequenzen muss ich hier ggfs bzgl. Rentenanwartschaften rechnen ? Gibt es hier u.U. etwas, was ich hierfür unternehmen / beantragen müsste ? Über eine aufklärende Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Hofmann,

die Kindererziehungszeit (KEZ) wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat.

Bei einer gemeinsamen Erziehung können die Eltern eine gemeinsame Erklärung abgeben, dass die KEZ nicht der Mutter, sondern dem Vater zugeordnet werden soll. Dann erhält aber die Mutter keine KEZ.

Eine Zuordnung durch gemeinsame Erklärung ist nur für zwei Kalendermonate rückwirkend oder für die Zukunft möglich.

Falls Sie noch weitere Informationen wünschen, haben Sie die Möglichkeit, sich hinsichtlich der Auswirkungen( z. B. Lücke von zwei Monaten) und weiterer Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.

LINK zur Beratungsstellen-Suche: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

W*lfgangam 21.05.2016 | 17:19
Hallo Ralph Hoffmann, das Beschäftigungsverhältnis läuft zwar weiter (ruht), aber versicherungspflichtige Entgelte werden in dieser Zeit nicht erzielt - es entsteht also rentenrechtlich eine Lücke ...bei dem, der die ersten 3 Jahre Kindererziehungszeit nicht angerechnet bekommt – kann leider nur einer bekommen, geht nur monatsweise Zuordnung. Nur, welche Auswirkungen haben diese Minimallücken denn (bei Ihnen)? Ich greife mal hoch, dass Sie Einkommen im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze erzielen (74.400 EUR/Jahr). Fehlen 2 solcher Monate im Rentenkonto, sind Ihnen grob 10 EUR Monatsrente 'entgangen', Sie könnten das mit 2x rd. 1160 EUR durch freiwillige Beiträge ausgleichen ...könnte vielleicht als steuerliche Komponente interessant sein. Allgemein: Lücken im Versicherungsverlauf können schwerwiegende Folgen/Verlust von aktuellen Rentenansprüchen haben - dabei geht es vorrangig um Rente wegen Erwerbsminderung. Für diese Rente benötigen Sie - falls der med. Rentenfall festgestellt wird - in den rückwirkenden 5 Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge ...da tut eine Lücke bei kontinuierlicher Beschäftigung nicht wirklich weh. Im Hinblick auf 35/45 Jahre Versicherungszeit - Altersrente ab 63/mit Abschlag oder ab 65 ohne Abschlag - kann schon mal ein einzelner Monat am Arbeitsende wichtig sein. Konkret sollten Sie eine Beratungsstelle aufsuchen, und sich noch individuell informieren ... jedes Versicherungsleben ist bis dato anders, von dem zukünftigen mal abgesehen. Gruß w.
Lisam 21.05.2016 | 17:59
Was heißt im konkreten Fall 3. und 14. Lebensmonat? 7.6.-6.7.16 und 7.5.-6.5.17? Dann hätten Sie keine "richtige Lücke" im Versicherungsverlauf, da ein angefangener Monat als ganzer Monat zählt. Zumindest für Wartezeiten sehr praktisch. Rententechnisch fehlt natürlich etwas, aber wenn die Kindereziehungszeiten bei Ihnen anerkannt werden fehlen bei der Mutter 2 komplette Monate.
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