Hallo Herr Hofmann,
die Kindererziehungszeit (KEZ) wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat.
Bei einer gemeinsamen Erziehung können die Eltern eine gemeinsame Erklärung abgeben, dass die KEZ nicht der Mutter, sondern dem Vater zugeordnet werden soll. Dann erhält aber die Mutter keine KEZ.
Eine Zuordnung durch gemeinsame Erklärung ist nur für zwei Kalendermonate rückwirkend oder für die Zukunft möglich.
Falls Sie noch weitere Informationen wünschen, haben Sie die Möglichkeit, sich hinsichtlich der Auswirkungen( z. B. Lücke von zwei Monaten) und weiterer Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
LINK zur Beratungsstellen-Suche: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html