Hallo D. Sandos,
„Tipp“ hat Ihnen bereits die richtige Antwort gegeben. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten die Versicherten alle 3 Jahre anstelle der Renteninformation eine ausführlichere Rentenauskunft.
Evtl. in einem bisherigen Versicherungsverlauf enthaltene Angaben zur Bewertung bestimmter Zeiten wurden im Rahmen einer Neugestaltung des Versicherungsverlaufes entfernt. Auf Anforderung können Ihrer Frau die „ergänzenden Anlagen“ zur Rentenauskunft zugesandt werden. Diese enthalten eine ausführliche Berechnung der Entgeltpunkte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung