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Experten-Antwort

Rentenauskunft Bearbeitungszeit

von BBlinger21.10.2014 | 15:46
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8 Antworten

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Liebe Experten, mit welcher Wartezeit muss man momentan bei einer Rentenauskunft rechnen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo BBlinger,

einen Zeitrahmen kann man pauschal nicht nennen. Es kommt darauf an, ob ihr Versicherungskonto geklärt ist und ob Sie die Rentenauskunft persönlich oder schriftlich anfordern.

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7 Antworten

BBlingeram 21.10.2014 | 16:09
Angefordert bei Deutsche Rente in Berlin. Mit einbeziehen von freiwilligen Beitragszahlungen.
Gerdam 21.10.2014 | 17:25
Hallo, auch ich habe bereits vor Wochen eine Auskunft zu Wartezeiten angefragt., da mir meine Beratungsstelle nicht weiterhelfen konnte. Bisher leider keine Antwort erhalten
W*lfgangam 21.10.2014 | 20:53
Zitat von BBlinger anzeigenausblenden
Hallo BBlinger, in Min. oder Std.? :-) Online-Anforderung unter einer Woche: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Anruf/Ausdruck/Zuschicken identisch; schriftliche Anforderung unter Beifügung Belege für die diverse Alo-Zeiten unter 2 Wochen. Persönlich Abholen in der nächsten DRV-Beratungstelle: Sofern Sie Wintersocken anhaben, werden Sie als 382. in der Warteschlange bereits im Frühjahr den Ausdruck tiefgefroren in Empfang nehmen dürfen ...“bitte, nun greifen Sie doch endlich zu oder verlassen die Warteschleife“ *kick ;-) Besonderheiten bei den „45 Jahren“, die seitens der DRV unter Mitwirkung der Versicherten noch aufzuklären sind, können die allgemein sehr kurzen Erstellzeiten natürlich verzögern. Zu beachten ist: Rentenauskünfte sind nicht rechtsverbindlich. Insofern gilt hier besondere Sorgfalt zu den mitgeteilten Daten/Rentenbeginnen/Restlaufzeiten bis anvisiertem Rentenbeginn und eine 1:1 Berechnung etwaiger fehlender Zeiten ./. möglichen belegungsfähigen Zeitenraum. Erfahrene Berater vor Ort checken das in wirklicher kurzer Zeit gegen, so dass AN und AG - die beide vielerorts vor ATZ-Vereinbarungen stehen - diese unter aktuell gesicherten 'ungekürzten Rentenbeginnen/45 Jahre' auch vorvertraglich abschließen können. ABER: die individuelle Beratungsmöglichkeit – egal in welcher Stelle – ist für dieses Jahr nahezu erschöpft, da werden mir alle KollegInnen beipflichten. Solange allgemeine Sprechtage ohne Terminabsprache möglich sind/angeboten werden, gilt das Warteprinzip ...und nach 19:00 Uhr fegt der Hausmeister die Treppe. Gruß w.
Wartenderam 22.10.2014 | 07:22
Warte seit über 2 Monaten auf eine Antwort. Auskunft wurde schriftlich angefordert.
Batrixam 22.10.2014 | 08:16
Also, bei allem Verständnis... Seit Einführung des neuen Gesetzes sind bei den Rentenversicherungsträgern ca. 50% mehr Rentenanträge eingegangen, als vorher. Und dabei sprechen wir NUR über Rentenanträge, nicht über Kontenklärungsanträge, Rentenauskünfte etc. Dass diese Arbeit mit gleichem Personal nicht mal eben in zwei Wochen erledigt ist, sollte doch wohl klar sein! Abgesehen davon ist die Erstellung einer Rentenauskunft - gerade für die Prüfung der Wartezeit von 45 Jahren - technisch noch nicht lange möglich bzw. zum Teil noch immer fehlerhaft, wenn z. B. Zeiten der Arbeitslosigkeit im Versicherungskonto gespeichert sind. Wenn es also nicht direkt unter den Nägeln brennt, weil Sie nächste Woche eine Altersteilzeitvereinbarung unterschreiben müssen, haben Sie bitte einfach noch etwas Geduld.
BBlingeram 24.10.2014 | 15:29
Eine Information für alle. Habe heute die Rentenauskunft bekommen, und die Erfüllung der 540 Monate für die Rente für besonders langjährig Versicherte wurde im Anschreiben bestätigt. Die Zeiten mit freiwilliger Beitragszahlung waren darin auch bestätigt. Leider ist in der Aufstellung i) Altersrente für besonderns langjährig Versicherte, der alte Stand da dort das EDV Programm die freiwilligen Beitragszeiten noch nicht ermitteln kann. Trotzdem vielen Dank an die Mitarbeiter der Deutschen Rente in Berlin.
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