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Experten-Antwort

Rentenauszahlung

von D.W.05.09.2011 | 15:49
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, im August 2011 habe ich den Rentenbescheid über eine volle unbefristete EM Rente rückwirkend per 01.01.2011 erhalten. Im Bescheid steht, dass die Rente nicht gezahlt wird wg. Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze. Daraufhin habe ich einen Auflösungsvertrag mit meinem Arbeitgeber zum 31.03.2012 geschlossen unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Nun möchte ich die Auszahlung der Rente erst ab 01.04.2012 bei der DRV Bund beantragen. Bis zum 31.03.2012 wäre ich dann noch offiziell vollzeitbeschäftigt. Allerdings arbeite ich inoffiziell tatsächlich nur unter 3 Std. tgl., was von meinem Vorgesetzten auch inoffiziell aktzeptiert wird. Erhalte jedoch das volle Gehalt. Dieser Hinzuverdienst würde somit weiterhin bis 31.3.2012 die Auszahlung der Rente verhindern. Nun habe ich folgende Frage: Gefährde ich die Auszahlung der Rente ab 01.04.2012 oder gar den Rentenanspruch, wenn ich die Vollzeitbeschäftigung bis zum 31.03.2012 (Ende des Beschäftigungsverhältnisses) weiter ausübe? Wie gesagt, offiziell 8 Std. täglich, inoffiziell unter 3 Std. tgl. Wie gehen die Sachbearbeiter der DRV Bund damit um, wenn noch 7 Monate nach Erteilung des Rentenbescheides das bestehende Arbeitsverhältnis fortgeführt wird mit Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze. Wird dann womöglich der Rentenanspruch bzw. die Anspruchsvoraussetzungen nochmal geprüft und u.U. die Rentenbewilligung zurückgenommen? Der Sachbearbeiter kann ja nicht wissen, dass ich trotz des hohen Hinzuverdienstes nur unter 3 Std. arbeite. Und ich kann ja offiziell auch nicht nachweisen, dass ich trotz des vollen Gehalts nur unter 3 Std. tgl. arbeite. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

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3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo D.W.,

aufgrund des von Ihnen dargestellten Sachverhalts gehe ich davon aus, dass es dem Rentenversicherungsträger bei der Entscheidung über die Erwerbsminderungsrente durchaus bekannt war, dass Sie noch einen Vollzeitarbeitsplatz inne haben. Hierbei ist man offenbar davon ausgegangen, dass Sie trotz der (mutmaßlich zu Lasten der Restgesundheit) ausgeübten Tätigkeit so weit erwerbsgemindert sind, dass Ihnen eine unbefristete Erwerbsminderungsrente dem Grunde nach zusteht. Die Rente wird letztlich derzeit nur deshalb nicht gezahlt, weil Sie mit Ihrer Vollzeittätigkeit die maßgebende Hinzuverdienstgrenze überschreiten. Mit Wegfall Vollzeitbeschäftigung und damit des Hinzuverdienstes (müsste dann dem Rentenversicherungsträger angezeigt werden) stünde der Zahlung der Rente aus meiner Sicht dann eigentlich nichts mehr im Wege.

Da ich hinsichtlich der Gründe für die Bewilligung der unbefristeten Erwerbsminderung aber auch nur Vermutungen anstellen kann, sollten Sie sich im Zweifel trotzdem noch einmal mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zur abschließenden Klärung in Verbindung setzen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo D.W.,

soweit keine neuen – der bisherigen Feststellung der Erwerbsminderung widersprechende – Tatsachen bekannt werden, gibt es prinzipiell keinen Grund, die bereits zugesprochene Erwerbsminderungsrente in Frage zu stellen. Eine andere Bewertung des Hinzuverdienstes in den nächsten 7 Monaten halte ich daher für unwahrscheinlich.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo yilmaz gül,

wir empfehlen Ihnen einen entsprechenden Antrag auf Beitragserstattung beim türkischen Rentenversicherungsträger oder der Deutschen Botschaft zu stellen.

Dieser Antrag wird dann an die zuständige Rentenversicherung gesandt. ( Deutsche Rentenversicherung Nordbayern oder Deutsche Rentenversicherung Bund)

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9 Antworten

Speziam 05.09.2011 | 18:52
So wie Sie sich die EMR vorstellen läuft das nicht. Bei einem Gehalt jenseits der Hinzuverdienstgrenze von 400 € geht die DRV davon aus, dass Sie doch mehr als mind. 3 Std. arbeiten können und in diesem Falle wird die Zahlung der Rente verweigert, wenn nicht sogar entzogen. Die tatsächliche Arbeitszeit ist in diesem Falle irrelevant. Die EMR bis nächstes Jahr ruhen lassen, beim Arbeitgeber abkassieren und danach die EMR wieder aufleben lassen funktioniert auch nicht, weil bis dahin Ihnen die EMR garantiert entzogen wird. Sie können dann aber einen neuen Antrag auf EMR stellen. Ob Sie dann die EMR nochmals erhalten, steht in den Sternen. Warum Sie zu diesem Zeitpunkt überhaupt die EMR beantragt haben, in dem Wissen, weiterhin bei 3 Std. Arbeit das volle Gehalt zu erhalten, erschließt sich mir nicht.
nuam 05.09.2011 | 22:41
Könnte auch eine Vereinbarung gewesen sein, um einen schwer zu kündigenden langjährigen Mitarbeiter loszuwerden, wissen wir nicht...
Speziam 05.09.2011 | 21:44
Zitat von Rentenprüfer anzeigenausblenden
@Rentenprüfer So weit möchte ich mich jetzt nicht aus dem Fenster lehnen, aber was ich mich frage: Was würde der Firmeneigentümer unternehmen, wenn er erführe, dass ein Mitarbeiter unter 3 Stunden arbeitet, dafür jedoch das volle Gehalt bekommt und alles inoffiziell. Die Chefs die damit inoffiziell einverstanden sind, sind vermutlich auch im Angestelltenverhältnis beschäftigt, denn wüsste der Firmeninhaber davon, dann wäre es ja offiziell. Das ganze erscheint mir sehr bedenklich, so mancher ist schon wegen eines Kugelschreibers rausgeflogen, der versehentlich noch im Jackett steckte.
Rentenprüferam 05.09.2011 | 19:37
Ergänzend zu den Ausführungen meines Vorredners @Spezi möchte ich erwähnen, dass aufgrund Ihrer Schilderungen zu prüfen wäre, ob nicht der Straftatbestand des Betruges erfüllt ist, das Sie ja offensichtlich, ob "offiziell" oder "inoffiziell", überhaupt nicht voll erwerbsgemindert zu sein scheinen. Da kaum ein Arbeitgeber ein volles Gehalt für drei Arbeitsstunden/täglich zahlen würde, ist davon auszugehen, dass Sie tatsächlich, also "offiziell", vollschichtig arbeiten (können). Zumindest müssten Sie diesen Verdacht ggf. ausräumen! Tut mir Leid, aber Ihre Geschichte klingt nicht ganz koscher!
Speziam 05.09.2011 | 22:48
Diese Vereinbarung wäre dann aber offiziell. Egal, jeder muss selbst wissen was er macht. Jedenfalls ist die ganze Sache meines Erachtens eigenartig.
D.W.am 06.09.2011 | 12:23
Danke für die Experten-Antwort. Genauso ist es. Dem Rentenversicherungsträger war zum Zeitpunkt der Bewilligung bekannt, dass ich noch eine Vollzeitbeschäftigung habe (zu Lasten der Restgesundheit). Auch durch die rückwirkende Bewilligung zum 1.1.2011 ist ja dadurch zwangsläufig 'Hinzuverdienst' entstanden. Die Bescheinigung vom AG lag dem Rentenversicherungsträger auch VOR der Bewilligung vor. Insofern ist trotz der Vollbeschäftigung (und dadurch Hinzuverdienst) die Rente bewilligt worden. Ich mache mir nur Sorgen, ob auch NACH der Bewilligung für die nächsten 7 Monate (bis zum Ende der Beschäftigung) der Hinzuverdienst unter den gleichen Kriterien beurteilt wird. Für eine nochmalige Experten-Antwort wäre ich dankbar.
yilmaz gülam 06.09.2011 | 14:58
ıch wochne seı 2009 ın der türkei und würde meınen renten geld auszahlen lassen was ıst muss ıch tun Mit Freundlichen Grüsse Yilmaz GÜL ps. versıcherungs nummer lautet 18220473G026
D.W.am 06.09.2011 | 15:34
Herzlichen Dank für die Experten Antwort!!!
sabam 07.09.2011 | 11:33
Zum Ersten nie persönliche Daten wie die Sozialversicherungsnummer in ein öffentliches Forum schreiben, zum Zweiten, sich an die Deutsche Rentenversicherung Nord wenden, da diese das türkische Sozialversicherungsabkommen betreut. Ob eine Beitragserstattung nach diesem Abkommen möglich ist, und welche Unterlagen ggf. benötigt werden, kann Ihnen von dort mitgeteilt werden
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