Hallo D.W.,
aufgrund des von Ihnen dargestellten Sachverhalts gehe ich davon aus, dass es dem Rentenversicherungsträger bei der Entscheidung über die Erwerbsminderungsrente durchaus bekannt war, dass Sie noch einen Vollzeitarbeitsplatz inne haben. Hierbei ist man offenbar davon ausgegangen, dass Sie trotz der (mutmaßlich zu Lasten der Restgesundheit) ausgeübten Tätigkeit so weit erwerbsgemindert sind, dass Ihnen eine unbefristete Erwerbsminderungsrente dem Grunde nach zusteht. Die Rente wird letztlich derzeit nur deshalb nicht gezahlt, weil Sie mit Ihrer Vollzeittätigkeit die maßgebende Hinzuverdienstgrenze überschreiten. Mit Wegfall Vollzeitbeschäftigung und damit des Hinzuverdienstes (müsste dann dem Rentenversicherungsträger angezeigt werden) stünde der Zahlung der Rente aus meiner Sicht dann eigentlich nichts mehr im Wege.
Da ich hinsichtlich der Gründe für die Bewilligung der unbefristeten Erwerbsminderung aber auch nur Vermutungen anstellen kann, sollten Sie sich im Zweifel trotzdem noch einmal mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zur abschließenden Klärung in Verbindung setzen.