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Rentenauszahlung

von Gina11.02.2009 | 11:43
986 Ansichten
3 Antworten

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hatte am 31.03.2007 meinen letzten Arbeitstag. Bin nun nach Rumämien zurück laut meiner Information kann ich mir nach 24 Monaten-Wartezeit die Eingezahlten Beiträge erstatten lassen,da ich nicht mehr Pflichtversichert bin. Um eine genauere Angabe bin ich sehr Dankbar

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Recht auf Beitragserstattung setzt voraus, dass die Versicherte unter anderem nicht versicherungspflichtig ist und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung hat. Versicherungspflicht liegt aufgrund des Wohnsitzes in Rumänien hier nicht vor. Jedoch besteht als Staatsangehörige eines EU-Staates mit Wohnsitz im EU-Staat das Recht auf freiwillige Versicherung. Daher ist grundsätzlich eine Beitragserstattung ausgeschlossen.

Eine Beitragserstattung käme danach nur noch dann in Betracht, wenn aufgrund der Tätigkeiten in Deutschland (und anderer EU-Staaten/Rumänien) bei Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt wäre. Demnach besteht kein Anspruch auf Beitragserattung, wenn beispielsweise 60 Monate versicherungspflichtig gearbeitet wurde.

Sollte auch danach eine Beitragserstattung nicht möglich sein, besteht natürlich bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen später ein Anspruch auf Leistungen aus den Beiträgen (beispielsweise Anspruch auf Regelaltersrente).

2 Antworten

mutsam 11.02.2009 | 11:56
bin rumänien gibt es ein sozialversicherungsabkommen. zuständig: DRV Nordbayern, Würzburg. Eine erstattung ist somit nicht möglich.
Ham 11.02.2009 | 12:06
Weil Rumänien zur EU gehört, ist die EWG VO anwendbar. Eine Beitragserstattung kommt nicht in Betracht. Im Leistungsfall können Sie einen Rentenantrag stellen.
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