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Experten-Antwort

Rentenbeghrer

von Theo22.06.2015 | 09:06
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11 Antworten

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Liebe Experten, ich bin Jahrgang 11/1950 und möchte so schnell wie möglich in Rente gehen, leider fehlen mir aber noch 31 Monate für meine 45 Jahre. Ich war mit meinen Unterlagen bei einem Versichertenältesten und dieser stellte fest, dass mir die Jahre vom 01.10.1977 bis 31.10.1980 in meinem Rentenkonto fehlen. Ich war aber vom 01.10.1977 bis zum 30.09.1981 bei ein und derselben Fa. beschäftigt. Von der Fa. liegt mir ein Arbeitszeugnis über diesen Zeitraum vor und eine Versicherungsbescheinigung vom 01.01. bis 30.09.1981. Der Versicherungsälteste ist nun der Meinung dass man die fehlende Zeit mit dem Zeugnis und der Abmeldung aus dem Versicherungsheft der Rentenversicherung einreichen soll und den Antrag nach § 203 Abs.1 SGB VI stellen soll um die Zeit wiederherstellen zu lassen. Wenn das klappt hätte ich meine 45 Jahre voll und könnte sofort in Rente gehen. Hat der Mann Recht? Ich müsste dann sofort kündigen und meine Rente beantragen. Über eine positive Nachricht wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

stellen Sie schnellstmöglich einen Antrag auf Kontenklärung und reichen alle Unterlagen als (beglaubigte) Kopie mit ein, die Sie für die fehlenden Zeiten noch haben. Sie erhalten dann einen Bescheid der DRV, welche Zeiten zusätzlich noch ermittelt werden konnten und für die 45 Jahre angerechnet werden. Die Beschäftigung sollte erst dann aufgegeben werden, wenn Sie wissen, ob die 45 Versicherungsjahre erfüllt sind. Sonst bliebe nur eine Rente mit Abschlag oder ALG-Bezug (Sperrzeit?!).

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10 Antworten

E.am 22.06.2015 | 09:30
Ist denn aus der "Versicherungsbescheinigung" zu entnehmen, dass tatsächlich auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind? Und wurde bereits die damalige Krankenkasse mit eingeschaltet (als Einzugsstelle) und ggf. die Sozialversicherungspflicht zu dieser Zeit zu bescheinigen?
ottonormalVerbraucheram 22.06.2015 | 09:55
Hallo Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde und ist ein Tätigkeitsnachweis. Für den Verdienstnachweis reichen auch Lohnabrechnungen Kontoauszüge. Aber damals gab es nur die AOK die Lagert alles an Daten die die Kriegen können zum Beispiel ein Erkrankungsnachweis, (wird oft von Bgen Benutzt um Berufskrankheiten auf Kinderkrankheiten zu Schieben.
=//=am 22.06.2015 | 09:59
Es ist schon seltsam, dass Ihnen nach über 35 Jahren aufgefallen ist, dass so viele Jahre in Ihrem Versicherungskonto fehlen. Jetzt ist es um so schwieriger, diese Zeit nachzuweisen. Sie haben doch sicherlich schon Anfragen der DRV bekommen, ob Ihr Versicherungskonto vollständig und richtig ist! So kommt´s, wenn man sich nicht darum kümmert. Warten Sie erst einmal ab, bevor Sie kündigen, ob sich diese Zeit nachweisen läßt. Geben Sie die Krankenkasse an, bei der Sie in dieser Zeit versichert waren (steht auf dem Versicherungsnachweis von 1981). Wenn bei dieser KK dann noch Unterlagen vorliegen (Aufbewahrungsfristen bei der KK sind 30 Jahre), könnte es mit dem Nachweis klappen. Ansonsten wird es schwierig, denn alleine das Arbeitszeugnis ist kein Nachweis, dass Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.
Theoam 22.06.2015 | 11:40
Ich habe doch schon geschrieben, dass mir eine Meldung zur Rentenversicherung vom 01.01. - 30.09.1981 vorliegt, nur die anderen Meldungen vom 01.10.1977 bis 31.12.1980 fehlen mir und die Zeiten sind auch nicht im Versicherungskonto. Um eine Kontenklärung, zu der ich auch angeschrieben wurde, habe ich mich leider nie gekümmert da ich diesen Papierkrieg hasse. Ich habe selber auch nicht gemerkt dass die Zeit fehlt, das hat jetzt der Rentenmensch festgestellt.
ottonormalVerbraucheram 22.06.2015 | 12:14
Hallo Existiert die Firma Noch? Dann denen das unter die Nase Halten! Ansonsten bleibt nur der Mühsame Weg über die AOK und sonstige Beweise. Ohne Beweise geht nichts die DRV ist so nee Art Öffentlicher Dienst.
Theoam 22.06.2015 | 12:33
Nein, die Fa. hat zum 30.09.1981 die Pforten geschlossen und der Inhaber ist tot.
???am 22.06.2015 | 12:52
Beantragen sie die Anerkennung dieser Zeit schnellstmöglich. Alles Spekuliren hier hilft Ihnen gar nichts. Bei der Antragstellung kann Ihnen ja Ihr Versichertenältester helfen. Um die AOK-Bescheinigung müssen sie sich nicht zwingend selbst kümmern, ist aber zu empfehlen (können Sie auch nachreichen). Was mich etwas stutzig macht, ist dass die Zeiten bis 31.10.80 fehlen aber ab 01.11.80 gemeldet wurden. Normalerweise wurden ja immer Jahresmeldungen abgegeben und soviele Gründe für Teilmeldungen gab es damals noch nicht. Gab es da bei Ihnen irgendetwas Besonderes, dass vor dem 01.11.80 keine Beiträge zur RV abgeführt wurden und danach schon?
Theoam 22.06.2015 | 14:59
Ansonsten bleibt nur der Mühsame Weg über die AOK und sonstige Beweise.
Die AOK hat keine Nachweise über Zeiten in der DDR. Warum auch. Ich war weder in der DDR noch in Timbuktu beschäftigt, habe davon auch nix geschrieben, oder -:(
Werner Süßam 22.06.2015 | 18:49
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