Hallo,
stellen Sie schnellstmöglich einen Antrag auf Kontenklärung und reichen alle Unterlagen als (beglaubigte) Kopie mit ein, die Sie für die fehlenden Zeiten noch haben. Sie erhalten dann einen Bescheid der DRV, welche Zeiten zusätzlich noch ermittelt werden konnten und für die 45 Jahre angerechnet werden. Die Beschäftigung sollte erst dann aufgegeben werden, wenn Sie wissen, ob die 45 Versicherungsjahre erfüllt sind. Sonst bliebe nur eine Rente mit Abschlag oder ALG-Bezug (Sperrzeit?!).