Hallo Lukas Schmitt,
da es sich um ein laufendes Klageverfahren handelt, kann hier keine Stellung genommen
werden.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Hallo Lukas Schmitt,
da es sich um ein laufendes Klageverfahren handelt, kann hier keine Stellung genommen
werden.
Hallo Lukas Schmidt, Da Sie damit weit nach dem 30.06.2014 liegen, wird die Zurechnungszeit bis zum 62. Lbj. ermittelt, sofern Sie dieses Alter bis zur EM 28.09.2015 noch nicht erreicht hatten. Gruß w. Und da haben wir schon wieder die Ungerechtigkeit ,warum werden Leute die vor dem 30.06.2014 erkrankt sind schlechter gestellt. (Zurechnungszeit bis zum 60 Lbj.) Gruß B.Die neuen Regelungen - u. a. Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr - gelten bei einem RENTENBEGINN ab 01.07.2014, nicht bei Eintritt des Leistungsfalles. Also immer schön ruhig bleiben. So ist es halt mal, die Gesetze werden nicht von der DRV gemacht.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.