Hallo Günter,
eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.
Bei der Rentenantragstellung müssen für die Altersrente für Schwerbehinderte folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben, 2. bei Beginn der Rente als Schwerbehinderter (Grad der Behinderung mindestens 50 %)
anerkannt sein, und
3. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.
Nach Ihrer Schilderung liegen alle Voraussetzungen im Januar 2009 vor, so dass mit dem Folgemonat die Rente beginnen würde.
Genauere Informationen können jedoch nur durch Ihren zuständigen Rententräger gegeben werden.