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Rentenbeginn

von Günter01.02.2009 | 09:25
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4 Antworten

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Hallo, am 03.06.08 habe ich vom Versorgungsamt einen GdB von 40 erhalten.Daraufhin legte ich, und mein Hausarzt Widerspruchein. Bei einer Beratungsstelle legte man mir nahe einen Rentenantrag zustellen, in der Vorraussicht, 50 GdB zu erhalten. Der Rentenantrag wurde abgelehnt. Am 16.01 09 bekomme ich vom Versorgungsamt die Nachricht, das mein Widerspruch anerkannt wird und der Bescheid vom 03.06.08 auf 50 GdB verändert wird. Am 27.01.09 stellte ich erneut einen neuen Antrag, denn der alte konnte, so sagte man zu mir, nicht mehr wiederbelebt werden. Mein Frage: Ab wann bekomme ich Rente? Ist eine Nachzahlung möglich? Ich bin 61 Jahre alt, bekam ALG 1 bis 31.08.08. Danach arbeitslos ohne Leistung. Vielen Dank im vorraus Günter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Günter,

eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.

Bei der Rentenantragstellung müssen für die Altersrente für Schwerbehinderte folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben, 2. bei Beginn der Rente als Schwerbehinderter (Grad der Behinderung mindestens 50 %)

anerkannt sein, und

3. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Nach Ihrer Schilderung liegen alle Voraussetzungen im Januar 2009 vor, so dass mit dem Folgemonat die Rente beginnen würde.

Genauere Informationen können jedoch nur durch Ihren zuständigen Rententräger gegeben werden.

3 Antworten

Wolfgangam 01.02.2009 | 09:50
Hallo Günter, > Der Rentenantrag wurde abgelehnt. Merkwürdig. Im Rentenantrag wird extra gefragt, ob die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft beantragt ist. Von daher hätte die Entscheidung über den Rentenantrag bis zur entgültigen Feststellung des GdB zurückgestellt werden müssen. Es sei denn, Sie haben die erforderlichen 35 Versicherungsjahre nicht (dann allerdings hätte man in der Beratungsstelle auch kein Antrag aufgenommen ;-) Da scheint mir irgendwas schief gelaufen zu sein. Waren Sie bei einer DRV-Beratungsstelle ? > bekam ALG 1 bis 31.08.08. Sie werden demnach die AR an Schwerbehinderte ab 01.09.2008 beantragt haben. Lassen Sie den Ablehnungsbescheid überprüfen und machen Sie deutlich, dass evtl. 'vergessen' wurde, auf das laufende GdB-Feststellungsverfahren hinzuweisen. Die Rente wird rückwirkend ab 01.09.2008 festgesetzt. > Am 27.01.09 stellte ich erneut einen neuen Antrag, Das war überflüssig. Die Beratungsstelle vor Ort sollte in der Lage sein, das jetzt ohne großen Aufwand wieder in die richtigen Bahnen zu lenken. Gruß w.
Günteram 01.02.2009 | 10:43
Hallo Wolfgang, vielen Dank für die schnelle Antwort. >Waren Sie bei einer DRV-Beratungsstelle ? DRV Berlin Im abgelehnten Antrag wurde auf das laufende GdB-Feststellungsverfahren hinzuwiesen. Gegen den ablehnenden Rentenbescheid wurde von mir kein Widerspruch eingelegt. Da ich ja zum Zeitpunkt der Ablehnung noch keinen Bescheid vom Versorgungsamt hatte. Im nachhinein denke ich. das es ein Fehler meinerseits war. Vielen Dank Günter
Wolfgangam 02.02.2009 | 16:54
Hallo Günter, > Im abgelehnten Antrag wurde auf das laufende GdB-Feststellungsverfahren hinzuwiesen. Gut, ohne den Text jetzt genau zu kennen, denke ich doch, dass Ihr Antrag vom letzten Jahr dazu noch in der Schwebe ist (Widerspruch deswegen nicht erforderlich gewesen). Allerdings frage ich mich, was die DRV abgelehnt hat, wenn das Feststellungsverfahren zur Schwerbehinderteneigenschaft noch am Laufen war ??? Mit der Expertenantwort gehe ich nicht konform (alle Voraussetzungen im Januar erfüllt, Rentenbeginn Folgemonat). Durch Korrektur des Versorgungsbescheides vom 03.06.08 auf 50 % waren die Voraussetzungen ab 01.07.2008 erfüllt, lagen/liegen zum Rentenbeginn 01.09.2008 vor. Warten Sie die Entscheidung der DRV zunächst ab. Sollte Widererwarten ein anderer Rentenbeginn als der 01.09.2008 festgesetzt werden, müssen Sie das im Sinne Ihres Erstantrages mit Verweis auf die dortigen Angaben berichtigen lassen. Gruß w.
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