Hallo Udo,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie nach dem derzeitigen Gesetzentwurf frühesten mit 60 Jahren und 4 Monaten in Anspruch nehmen, müssen aber 10,8 % Abschläge in Kauf nehmen. Abschlagsfrei könnte diese Rente dann frühestens mit 63 Jahren und 4 Monaten beansprucht werden. Um diese Altersrente zu erhalten müssen Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und zu Beginn der Rente schwerbehindert (mind. 50 %) sein.