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Rentenbeginn?

von Udo24.01.2007 | 13:07
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13 Antworten

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ich bin 04/52 geboren,60% schwerbehindert,nach den neuen richtlinien,ab wann kann ich in rente gehen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Udo,

die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie nach dem derzeitigen Gesetzentwurf frühesten mit 60 Jahren und 4 Monaten in Anspruch nehmen, müssen aber 10,8 % Abschläge in Kauf nehmen. Abschlagsfrei könnte diese Rente dann frühestens mit 63 Jahren und 4 Monaten beansprucht werden. Um diese Altersrente zu erhalten müssen Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und zu Beginn der Rente schwerbehindert (mind. 50 %) sein.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nein, so ganz richtig ist Ihre Rechnung nicht. Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass für die Jahrgänge 1947 bis 1963 eine stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze von bisher 65 Jahren nunmehr auf das 67. Lj. angehoben werden soll. Damit verschiebt sich der Rentenbeginn für die Regelaltersrente für einen im April 1952 geborenen Versicherten um 6 Monate. In meiner Antwort vom 25.01.2007 ging es aber nicht um eine Regelaltersrente, sondern um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen und für diese Altersrente ergibt sich aus dem Gesetzentwurf eine Altersgrenzenanhebung um nur 4 Monate (siehe Gesetzentwurf zu § 236a Abs. 2 SGB VI)

11 Antworten

Selina IIam 24.01.2007 | 13:23
Altersrente für Schwerbehinderte zum 01.05.2012 sofern Sie 35 Jahre Wartezeit erfüllen.
William 24.01.2007 | 13:37
hallo selina 2,wenn du hier eine auskunft gibts,dann bitte auch die richtige,da udo nach den neuen richltinien in rente gehen will,hat er bestimmt zum 31.12.06 keinen atz-vertrag abgeschlossen u. kann somit erst 4 monate später zum 01.08.07 in rente gehen,also bitte bevor man antwortet,sich richtig informieren.danke !!!
Knut Rassmussenam 24.01.2007 | 16:51
Dann schreiben Sie aber auch, dass Sie von einem Entwurf reden. Es gibt mittlerweile Fraktionsvorlagen, nach denen der Stichtag erweitert werden soll.
William 24.01.2007 | 16:55
achja,wann u, wo soll das gestanden haben,im märz wird die neue reform gekommen,einen rückzieher wird es da nicht geben,es wäre so schön um war zu sein,dann hätte man sich den showdown am ende des jahres sparen können,in diesem land bekommt als allererste ein tritt ,der jeden tag arbeiten geht,da macht man auch vor behinderten nicht halt
Mam 25.01.2007 | 09:18
Ups Willi, kehren sie mal besser vor ihrer eigenen Haustüre, bevor sie andere anfeinden. Der 01.08.07 kanns ja wohl nicht sein ;-) Also bitte vor dem Antworten die selbige nochmal richtig lesen ;-)
William 25.01.2007 | 09:56
pass mal grosses "M",in meiner absicht liegt es nicht andere leute anzumachen,nartürlich muss es heissen "01/08/2012,aber wenn du hier schon den versuchst den forumlehrer abzugeben u. kennst alle gesetzesformel so genau,dann wäre es schön,wenn udo,die anderen u. mich mal aufklären würdestu. nicht so formloses stantmen hier abgibst,darauf kann das forum versichten,wir sind alle hier um zu lernen,wenn wir von dir lernen können,schön für dich,noch schöner für uns alle!!! alles angekommen???
William 25.01.2007 | 10:07
sorry "M",für einige fehler,bin in eile !
Mam 25.01.2007 | 10:34
Das hat doch nix mit "Forumslehrer" und "kennen der Gesetzesformeln" zu tun.... Du meinst andere verbessern zu müßen und schreibst selbst "Schrott" als "richtige" Antwort (sry für den Ausdruck...). Nicht gleich beleidigt sein, so bös wars nicht gemeint...
William 25.01.2007 | 10:37
jo,man kann sich ja mal verschreiben ,oder,dass das mit dem 01.08.07 nicht stimmen kann u. wohl anders gemeint war,da kommt doch wohl jeder drauf,der sinn ist wichtig u. unter mir hat der experte das genau wiedergegeben,oder schreibt der auch nur schrott? ...nochmal,für die die es nicht verstanden haben...60 j u. 4 monate-10,8% abzug,oder 63jahre -4 monate ,ohne abzug,nach jetzigem recht,alles ok !!!
Mam 25.01.2007 | 12:11
60 jahre und 4 Monate = frühester Rentenbeginn, d.h. ab 01.09.2012. Da hat sich wohl jemand (01.08. welches Jahr auch immer) nicht nur verschrieben, sondern bei den Monaten verzählt ....
cumbream 26.01.2007 | 17:38
Sorry - jetzt komme ich nicht mehr mit. Im Gesetzesentwurf heißt es doch: Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 ist eine stufenweise Anhebung der Altersrente vorgesehen. Dies heißt bei mir: 1947 + 1 Monat, 1948 + 2 Monate, 1949 + 3 Monate .....1952 + 6 Monate, also Eintrittsalter für einen Schwerbehinderten geb. 04/1952 = 1.5.2012+6 Monate = 1.11.2012. Richtig?
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