Vielen Dank an „senf dazu“ für die Beantwortung der Frage . Hinsichtlich des 1. Überschreitens der Hinzuverdienstgrenzen nach dem Rentenbeginn, halte ich mich mit der Zustimmung etwas zurück. Hier muss man differenziert nachfragen, ob es sich z.Bsp. um den gleichen Arbeitgeber handelt (Einmalzahlung) oder das Vormonatsprinzip eingehalten wird. Diese Feinheiten eignen sich aber nicht zum Austausch in diesem Forum.