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Rentenbeginn bei Schwerbehinderung

von mogula07.02.2010 | 16:57
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Ich bin am 18.11.1953 geboren, wbl., habe während der gesamten Lebenszeit gearbeitet und 2 Kinder. Meine Schwerbehinderung von 50% läuft noch bis 06/2017. Nach Ihrem Rechner könnte ich zum 01.07.2017 ohne Abschläge als Schwerbehinderte vorzeitig in Rente. Was ist, wenn die Schwerbehinderung nicht verlängert wird? Ab 01.07.2017 (Rentenbeginn) wäre ich dann nicht mehr schwerbehindert. Muss ich dann länger arbeiten oder wie ist die Regelung?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Tatsächlich muss die Schwerbehinderteneigenschaft zu Beginn der Altersrente vorliegen. Ist dies nicht der Fall geht die Schwerbehindertenaltersrente nicht mehr und sie müssten auf eine andere (vermutlich erhebl. ungünstigere) Altersrente ausweichen.

Zwei Möglichkeiten stehen ihnen aber weiterhin zur Verfügung:

1) überlegen sie evtl. einen Monat vorher die Schwerbehindertenrente in Anspruch zu nehmen (kostet 0,3 % Abschlag und ist sicherlich die bessere Alternative als eine andere Rente in Anspruch zu nehmen)

2) beantragen sie die Verlängerung des Ausweises. Dies ggf. schon lange, lange bevor dieser abläuft. Sie haben ein begründetes Interesse an der frühzeitigen Verlängerung, namlich die eigene Alterzugangsplanung.

IdR sind die Versorgungsämter bereit über eine Verlängerung schon frühzeitig zu entscheiden, sofern dies medizinisch möglich ist.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Inanspruchnahme der Schwerbehindertenrente ab 63+7 (01.07.2017). Vorzeitige Inanspruchnahme ab 60+7 (01.07.2014) möglich (§236a/2 SGB VI - Geb.Jahrgang 1953).

Möglichkeit den Rentenabschlag durch freiwillige Einzahlung auszugleichen besteht (dies ist aber unbedingt gründlichst abzuwägen)

Theoretisch kann die Entscheidung vom Versorgungsamt jederzeit verändert werden wenn der Gesundheitszustand sich ändert (auch ohne Verlängerungsantrag o.ä.). Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Bescheidkorrektur (insbesondere für die Zukunft) gibt es. Wie die Praxis bei den Versorgungsämter aussieht ist unbekannt.

Selbstverständlich wäre es höchst unsinnig, eine Verlängerung zu beantragen, wenn schon erkennbar der Gesundheitszustand verbessert ist und die grundsätzliche Zuerkennung eines GdB fraglich ist.

Sprechen sie einfach mal mit ihrem Hausarzt das Thema an.

Hinzuverdienstgrenze auch für Schwerbehindertenaltersrente iHv 400 Euro/mtl. bis zum erreichen der Regelaltersgrenze.

3 Antworten

Pietam 07.02.2010 | 19:25
Wenn sie dann nicht mehr schwerbehindert sind,können sie diese Altersrente dann auch nicht mehr in Anspruch nehmen.Sie können aber immer noch ab dem 63.Lebensjahr in Rente gehen,natürlich mit den entsprechenden Abschlägen.( siehe Rechner )
mogulaam 08.02.2010 | 21:36
Ich konnte leider dazu nichts finden, dass ich die Schwerbehindertenrente auch vor dem 1.7.17 in Anspruch nehmen kann, mit Abschlägen. Wo ist das bitte geregelt? Gibt es die Möglichkeit, den Abschlag durch freiwillige Zahlungen auszugleichen? Wenn ich sehr frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Schwerbehinderung stelle, ist es dann möglich, dass diese auch vor dem Ablauf 06/2017 dadurch zu meinen Ungunsten geändert werden kann? Es findet meines Erachtens eine Neuüberprüfung statt. Dann würde evtl. ein Risiko bestehen, dass mir die vorzeitige Rente dadurch ganz verwehrt werden könnte, falls der Gutachter meint, dass es weniger als 50% sind. Dürfen bei der vorzeitigen Rente wegen Schwerbehinderung auch nur 400,00 €, bis zum Erreichen der tatsächlichen Altersrente, hinzuverdient werden?
mogulaam 09.02.2010 | 21:15
Lieber Experte, hiermit möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen für die schnelle und kompetente Auskunft bedanken. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag!
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