Tatsächlich muss die Schwerbehinderteneigenschaft zu Beginn der Altersrente vorliegen. Ist dies nicht der Fall geht die Schwerbehindertenaltersrente nicht mehr und sie müssten auf eine andere (vermutlich erhebl. ungünstigere) Altersrente ausweichen.
Zwei Möglichkeiten stehen ihnen aber weiterhin zur Verfügung:
1) überlegen sie evtl. einen Monat vorher die Schwerbehindertenrente in Anspruch zu nehmen (kostet 0,3 % Abschlag und ist sicherlich die bessere Alternative als eine andere Rente in Anspruch zu nehmen)
2) beantragen sie die Verlängerung des Ausweises. Dies ggf. schon lange, lange bevor dieser abläuft. Sie haben ein begründetes Interesse an der frühzeitigen Verlängerung, namlich die eigene Alterzugangsplanung.
IdR sind die Versorgungsämter bereit über eine Verlängerung schon frühzeitig zu entscheiden, sofern dies medizinisch möglich ist.