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Experten-Antwort

Rentenbeginn für Schwerbeschädigte

von Winfried Schmidt28.04.2015 | 11:56
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8 Antworten

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Ich bin 1955 geboren, habe 45 Jahre gearbeitet und 50 GdB. Ab wann kann ich Altersrente beantragen und mit welchen Abschlägen muss ich rechnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Wartezeit von 45 Jahren ist für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht gefragt. Man braucht nur 35 Jahre. Vor dem 60. Lebensjahr + 9 Monate geht es nicht. Zu diesem Rentenbeginn bedeutet das 10,8 % Abschlag für vorzeitige Inanspruchnahme.

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7 Antworten

Manniam 28.04.2015 | 13:28
ab 1.5.16 mit 10,8% Absclägen
_icham 28.04.2015 | 13:43
mit 60 + 9 Monaten und 10,8% Abschlag
miram 28.04.2015 | 13:53
Angenommen, Winfried ist im Juli 55 geboren, hat 50% Schwerb. kann ab dem 1.5.16 mit 10,8 % gehen wäre die Rente höher wenn er aber erst ab dem 1.11.16 gehen würde ??????? 1/2 Jahr später. macht das was aus ???
Kai-Uweam 28.04.2015 | 14:53
Genau 6 Monate später in Rente zu gehen verkürzt den Abschlag um 6 x 0,3% = 1,8 %. Der Abschlag betrüge exakt 9%.
Winfried Schmidtam 28.04.2015 | 16:43
Danke!
XYZam 29.04.2015 | 10:07
???? was nu ????? stimmt das von Kai Uwe nicht ? Wenn jetzt Winfried die 35 Jahre mit 50 % GDB voll hat, im Juli 15 60 Jahre wird kann er doch zum 1.5.16 mit 10,8 % Abschlag gehen ? Und wenn er jetzt ein 1/2 Jahr später geht zählt dann immer noch 10,8 % oder wie Kai Uwe schreibt 9% XYZ
W*lfgangam 29.04.2015 | 19:53
Hallo XYZ, ja, es stimmt. Der 01.05.2016 ist aufgrund des angenommen Geburtsmonats (Juli 2015, daher 9 Monate Anhebung der Altersgrenze) der früheste Beginn, also 10,8 % Abschlag. Jeder Monat, den die Rente danach erst später beginnt, vermindert den Abschlag um 0,3 %, 6 Monate später = 1,8 %. Ziehen Sie die von 10,8 ab, bleiben 9 %. Gruß w.
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